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26.04.2003
Gericht ahndete Nazi-Schmierereien - Mitglieder rechter Kameradschaft verurteilt

Den insgesamt zehn Angeklagten wurde vorgeworfen, zwischen Oktober 2001 und Januar 2002 Mitglied einer selbst gegründeten rechten Kameradschaft in Rostock gewesen zu sein. Einzelne Mitglieder der Gruppe hatten sich unter anderem durch das Sprühen von antisemitischen Sprüchen an Läden und der Stadthalle hervorgetan.

Im Prozess gegen sechs Mitglieder einer rechtsextremen Kameradschaft sprach das Rostocker Landgericht gestern die Urteile. Die Richter befanden alle der Bildung einer kriminellen Vereinigung für schuldig. In Tateinheit damit wurden die einzelnen Angeklagten wegen verschiedener weiterer Vergehen verurteilt. Unter anderem haben sie sich laut der Urteilsbegründung in wechselnden Besetzungen der Volksverhetzung, der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen sowie der Sachbeschädigung strafbar gemacht.

Das Gericht folgte mit dem Strafmaß weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Gegen den Angeklagten Roger B. setzte das Gericht die Entscheidung über eine mögliche spätere Jugendstrafe zur Bewährung aus. Außerdem muss er 500 Euro an die Begegnungsstätte für Jüdische Kultur im Max-Samuel-Haus zahlen. Das Gericht legt B. das Sprühen schlimmster antisemitischer Sprüche sowie Hakenkreuz-Schmierereien zur Last. Außerdem hätte sich der Angeklagte nach Auffassung der Richter am wenigsten von der Gruppe losgelöst und verfüge über eine "faschistische Nazieinstellung, die auf dem Weg ist, sich zu verfestigen".

Da sich die anderen fünf Angeklagten überwiegend geständig zeigten, wurden sie zu gemeinnütziger Arbeit von 50 bzw. 100 Stunden verurteilt. Zwei von ihnen müssen jeweils 250 Euro an das Max-Samuel-Haus überweisen. Außerdem muss einer der Verurteilten einen sozialen Trainingskursus absolvieren. Die Verurteilungen erfolgten ebenfalls nach dem Jugendgerichtsgesetz.

In der Urteilsbegründung zog der Vorsitzende Richter Vergleiche zu einen Prozess mit rechtsradikalem Hintergrund im Januar. Damals ging es u. a. um Brandanschläge auf einen Imbiss in Lichtenhagen. "Die Taten waren sicher von anderer Qualität", erklärte der Richter. So war bei den jetzt Verurteilten keine Gewalt im Spiel. "Gemeinsam hatten beide Taten jedoch recht dumpfe Ausländerfeindlichkeit."

Die sechs Angeklagten nahmen die Strafen noch im Gerichtssaal an. Der Prozess gegen die mutmaßliche Rädelsführerin soll kommende Woche fortgesetzt werden. Da sie hoch schwanger ist, setzte das Gericht die Verhandlung gegen sie vorerst aus. Gegen drei Angeklagte war das Verfahren bereits am Dienstag gegen die Auflage von je 50 Stunden Arbeit eingestellt worden. Ihnen wurde nur noch die Mitgliedschaft in der Gruppe vorgeworfen.

Norddeutsche Neueste Nachrichten

26.04.2003
Geld- und Arbeitsauflagen für rechtsradikale Jugendliche

Stadtmitte (OZ) Zu Geldstrafen und Arbeitsstunden verurteilte das Landgericht gestern fünf junge Männer und eine junge Frau. Sie hatten von Oktober 2001 bis März 2002 rechtsradikale Parolen an fast 40 öffentliche Gebäude, Geschäfte und Wohnhäuser gesprüht sowie dem "Bund Deutscher Kameraden" angehört (OZ berichtete). Roger B. (19), der zurzeit seinen Grundwehrdienst in Eutin leistet, muss einen sozialen Trainingskurs absolvieren. Ein anderer Angeklagter erhielt eine Geldstrafe von 500 Euro, die er an die jüdische Begegnungsstätte Max-Samuel-Haus zahlen muss. Je 250 Euro müssen zwei andere Täter an die Einrichtung zahlen. Am kommenden Mittwoch wird das Urteil gegen die hochschwangere Antje K. (21), Rädelsführerin der "Kameraden", gesprochen.

Ostseezeitung-Rostock

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