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25.04.2003
Geldstrafen und Arbeitsauflagen gefordert - Plädoyers im Rostocker "Kameradschafts"-Prozess
Rostock (dpa) Geldstrafen verbunden mit gemeinnütziger Arbeit hat die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen sechs Mitglieder einer rechtsextremen "Kameradschaft" gestern vor dem Landgericht gefordert. Ihnen wird Volksverhetzung, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Verwendung von Nazi-Symbolen und Sachbeschädigung vorgeworfen. Sie sollen unter anderem juden- und ausländerfeindliche Parolen an Wände geschmiert haben.
Für einen Angeklagten forderte der Staatsanwalt, die Entscheidung über eine spätere Jugendstrafe zur Bewährung auszusetzen. Das Urteil soll heute gesprochen werden.
Gegen drei Angeklagte wurde das Verfahren bereits am Dienstag gegen die Auflage von je 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt. Der Prozess gegen die hochschwangere Rädelsführerin war wegen des nahen Geburtstermins abgetrennt worden. In ihrer Wohnung sollen sich die zu dieser Zeit 15- bis 20-Jährigen von Oktober 2001 bis Januar 2002 getroffen haben. Bei einer Ansprache soll die 20-jährige Frau zum Sturz des Systems und zum Mord an allen Juden aufgefordert haben.
Schweriner Volkszeitung
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