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12.04.2003
Polizisten nach Tod eines Obdachlosen in Stralsund angeklagt - Vorwurf: Aussetzung mit Todesfolge

Stralsund (dpa) Vier Monate nach dem Kältetod eines Obdachlosen in Stralsund ist ges-tern gegen zwei Polizisten Anklage erhoben worden. Die beiden Polizisten sollen am 7. Dezember vorigen Jahres den 35-Jährigen, der in einem Einkaufszentrum auffällig geworden war, mit ihrem Einsatz-wagen an den Stadtrand gefahren und dort zurückgelassen haben. In der Nähe wurde der Mann später tot gefunden. Eine rechtsmedizinische Untersuchung hatte ergeben, dass der Obdachlose an Unterkühlung und begünstigt durch die Alkoholisierung gestorben war.

Wie die Staatsanwaltschaft in Stralsund mitteilte, wird den beiden Beamten Freiheitsberaubung und Aussetzung mit Todesfolge vorgeworfen. Dieser Tatbestand werde mit mindestens drei Jahren Haft bestraft. Die Polizisten hätten eingeräumt, den Mann ausgesetzt zu haben. Sie hätten ihn ihren Aussagen zufolge aber nicht töten wollen, sondern angenommen, er würde von dort allein nach Hause gehen. Beide Beamte im Alter von 26 und 45 Jahren sind schon seit längerem vom Dienst suspendiert.

Schweriner Volkszeitung

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