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05.04.2003
Bewährungsstrafe für Totalverweigerer - Bergener Gericht sieht keine Gewissensentscheidung, eher politische Gründe - Berufung
angekündigt
Bergen (OZ) Draußen ist Krieg. Das war es auch vor elf Jahren. Damals entschloss sich der Hamburger Andreas W. (32), nicht nur den Dienst an der Waffe, sondern auch den Zivildienst zu verweigern.
"Wir können auch außerhalb der Hauptverhandlung das Verfahren einstellen", sagte Verteidigerin in die Stille des Papierraschelns von Saal 200 im Bergener Amtsgericht hinein. Dort wurde der Fall Andreas W. verhandelt. Der Richter nebst Gerichtsschreiber und Angeklagten warteten auf den Staatsanwalt, der eine halbe Stunde überfällig war. Dann ging's doch los. Andreas W. gab eine Erklärung. Erzählte von seiner Verweigerung 1992, legte seine Gründe dar, auch dass sie abgelehnt wurden, weil er zu weltlich argumentiert habe. Dabei treibe ihn doch sein Gewissen und nicht die Politik, die er aber nicht außer Acht lassen könne.
"Die Doppelmoral des Zivildienstes als Teil der Landesverteidigung ist für mich nicht hinnehmbar", sagte der damals Geschichte studierende W. und begründete sehr lange mit Auszügen aus dem Weißbuch der BRD von 1994 und Recherchen an der Bundeswehrhochschule, warum er auch keinen Zivildienst machen wollte.
Schon 1995 wurde er wegen Dienstflucht in Hamburg zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem W. wegen Nichterscheinens zur ersten Verhandlung gleich eineinhalb Monate in Untersuchungshaft gekommen war. 1998 ereilte den Verweigerer erneut eine Einberufung. Er reagierte konsequent durch Flucht und kam nach Rügen.
In der Verhandlung behauptet er auch, dass Johanniter und Malteser schon lange Verträge mit der Bundeswehr für den Kriegsfall hätten. Auch dass ein Karlsruher Klinikum ein Drittel seiner hochkarätigen Ausstattung dem Bundesverteidigungsministerium verdanke. Das dürfe dafür im Krieg wieder darauf zurückgreifen, einschließlich der beteiligten Zivildienstleistenden.
Und er redet von einer nahtlosen Reihe, die bei Hindenburg beginnt, das faschistische Reichsarbeitsgesetz nicht auslässt und bis zum Zivildienstgesetz reicht, das bei Verweigerung Strafen bis zu fünf Jahren erlaubt. "Das bestimmte mein Gewissen und mein Handeln", sagte W. Der Staatsanwalt - einst selbst Zivi - hält die Begründung für "intellektuelles Gewäsch". Regeln und Pflichten müssten sein. Er beantragte Haftbefehl, sofort vollstreckbar, 15 Monate, ohne Bewährung.
Der Richter sah das Problem der Mehrfachbestrafung nicht als gegeben an. Denn was Angeklagter W. da mache, sei ein Dauerdelikt und somit erneut zu bestrafen. Ein Jahr auf Bewährung und 3 000 Euro Geldstrafe plus Verfahrenskosten brummte er W. auf, weil der eine politische und keine Gewissensentscheidung getroffen habe.
Anwältin H. ist überrascht. Ebenso W. Das Urteil liege weit über dem, was in Hamburg üblich sei. "Wir gehen in Berufung".
A. KÜSTERMANN
Ostseezeitung-Rügen
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