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03.04.2003
Anklage gegen Rechtsextreme - Rostocker Neonazis wird Volksverhetzung, Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen, Bildung krimineller Vereinigung und Sachbeschädigung vorgeworfen

Stadtmitte (OZ) Wegen Volksverhetzung, Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen, wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Sachbeschädigung müssen sich zehn Jugendliche aus der Hansestadt ab 16. April vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten. Die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 15 und 20 Jahre alt waren, sollen auf Gebäude antisemistische Parolen oder Hakenkreuze gesprüht haben, unter anderem auf eine Wand der Kunsthalle. Zudem werde ihnen vorgeworfen, zwischen Oktober 2001 und März 2002 in Rostock einer rechtsextremen Kameradschaft angehört zu haben, teilte das Gericht mit. Der Anschlag auf den Jüdischen Friedhof gehöre allerdings nicht zu den Anklagepunkten. Mit dem Urteil wird am 25. April gerechnet.

Ostseezeitung-Rostock

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