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21.03.2003
Spiegelmacher wurde Haftrichter vorgeführt - Greifswalder NPD-Chef wegen Freiheitsberaubung angeklagt

Greifswald (OZ) Wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung landete Maik Spiegelmacher, Chef der Greifswalder NPD, gestern vor dem Haftrichter. Er soll Donnerstagnacht gegen 3 Uhr gemeinsam mit einem bislang Unbekannten einen 18-jährigen Mann in der Makarenkostraße aufgegriffen haben. Dieser soll in ein Auto gezerrt worden sein, mit dem alle drei bis zur Wohnung von Maik Spiegelmacher fuhren. Dort soll der Geschädigte von dem NPD-Chef und dem Unbekannten verprügelt worden sein. Anschließend sollen alle drei wieder ins Auto gestiegen sein, um außerhalb Greifswalds zu einer Wiese zu fahren.

Dort hätten die beiden Täter den jungen Mann aus dem Wagen gezerrt und aufgefordert, sich der Kleidung zu entledigen. Anschließend soll er nochmals zusammengeschlagen worden sein. Nach der Schlägerei wurde der junge Mann offenbar wieder in das Auto gebracht und alle fuhren zurück nach Greifswald. In der Nähe einer Verwandten wurde der 18-Jährige nackt an einen Laternenpfahl angebunden. Der Geschädigte konnte sich aber befreien und flüchtete zu der Verwandten. Sie verständigten die Polizei. Maik Spiegelmacher war im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Greifswald wegen vorsätzlicher Trunkenheit am Steuer und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte er beim Landgericht Stralsund Berufung eingelegt. Am 19. Dezember 2002 wurde das Greifswalder Urteil aufgehoben und die Freiheitsstrafe in eine sechsmonatige Bewährungsstrafe umgewandelt. Das Verfahren wegen der Körperverletzung wurde eingestellt.

Doch mit dieser Entscheidung war die Staatsanwaltschaft Stralsund nicht einverstanden. Sie ging Anfang dieses Jahres gegen die Bewährungsstrafe in Revision. Das heißt, das Urteil des Landgerichtes Stralsund zu dem Verkehrsdelikt des vorigen Sommers ist noch nicht rechtskräftig. Spiegelmacher wird nun, so Dirk Schneider-Brinkert, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung droht ihm allein dafür eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten, maximal sogar zehn Jahren.

Ostseezeitung-Greifswald

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