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06.03.2003
Brutaler Schläger muss zwei Jahre hinter Gitter - 23-jähriger Anklamer trat einem Bekannten mit Füßen auf den Kopf - Opfer lag im Koma und leidet noch heute - "Glatzen" griffen Opfer an


Von unserer Mitarbeiterin Doreen Breitenfeldt

Stralsund. Es war wie eine Szene aus einer der täglichen TV-Gerichtsshows: Der Angeklagte gab laut schimpfend Bemerkungen zu den Aussagen des Zeugen ab, verkündete während der Verhandlung plötzlich, dass ihm schlecht sei und meinte zudem zur Richterin am Stralsunder Landgericht: "Wenn Sie mir einen Strick drehen wollen, dann können wir die ganze Sache einstellen." Berufung eingelegt Dabei waren es der 23-jährige Anklamer und seine Verteidigerin, die den Stein ins Rollen brachten und Berufung gegen ein im September vergangenen Jahres gesprochenes Urteil eingelegt hatten. Damals wurde der gelernte Gas-Wasser-Installateur vom Anklamer Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Er soll im April 2002 einem Bekannten dermaßen mit den Füßen auf den Kopf getreten haben, dass dieser dabei ein Schädelhirntrauma erlitt, mehrere Tage im Koma lag und noch heute mit den Folgen zu kämpfen hat. Schon bei der Hauptverhandlung im Sommer vergangenen Jahres beteuerte der 23-Jährige, nicht zugetreten zu haben. Auch vor der Berufungskammer in Stralsund hielt er nun daran fest und begann gar, mit Richterin Ulrike Kollwitz zu diskutieren: "Ich frage mich, ob die deutsche Justiz noch in Ordnung ist."

Rentner zeigte Mut Die befragte jetzt erneut einen 63-jährigen Anklamer, der am 9. April des Vorjahres Zeuge der Gewalttat geworden war. Er habe an jenem Abend "eine Runde durch die Südstadt gedreht", sagte der ehemalige Berufsschullehrer, "da habe ich gesehen, wie einer am Boden lag und ein anderer auf ihn eingetreten hatte."

Der arthritiskranke Mann sprach den Schläger an, wurde dann jedoch selbst beschimpft und bedroht und informierte schließlich von daheim aus die Polizei. Richterin und Staatsanwältin bestaunten in einer Verhandlungspause den Mut des Rentners - "meistens wird doch weggeschaut". Auch das 21-jährige Opfer nahm am Donnerstag auf dem Zeugenstuhl Platz. An den Grund für sein Schädelhirntrauma könne er sich allerdings nicht richtig erinnern, sagte er mit langsamer Sprache. Er habe mit dem Angeklagten einen kleinen Streit gehabt, dann hätten sich für den Abend die Wege der beiden getrennt. Plötzlich seien ihm andere Leute entgegengekommen - "es waren auf jeden Fall Glatzen" - und seitdem "habe ich kein Erinnerungsvermögen mehr". Als Richterin, Verteidigerin und Staatsanwältin immer mehr nachhakten, reagierte der junge Mann, der kein böses Wort über den Angeklagten sagte, genervt. "Kommt mit", wies er beim Hinausgehen seine beiden Begleiter im Raum an, "das ist mir zu doof". Nach einer kurzen Beratungspause mit dem Angeklagten verkündete die Rechtsanwältin, dass die beiden die Berufung zurücknehmen. "Das muss ich ja machen", brummte ihr Mandant, "damit ich nicht noch mehr kriege."

Kein Vorteil durch Berufung

In den Augen der Richterin hätte die Berufung ohnehin keine Vorteile für den Arbeitslosen gebracht. Ganz im Gegenteil: Die Juristin wunderte sich, dass der junge Mann im vergangenen Jahr vor dem Anklamer Amtsgericht angeklagt war, "und nicht wegen versuchten Totschlags vor dem Schwurgericht".

Mit starren Gesichtszügen hörte der 23-Jährige die Worte der Richterin. Dann wollte er nur noch wissen, in welche JVA er für zwei Jahre eingewiesen wird -"Stralsund" - und ging langsam hinaus.

Nordkurier-Anklam

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