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15.02.2003
Schläger kamen mit Bewährungsstrafen davon - Nur ein Angeklagter legte ein Geständnis ab
Kröpeliner-Tor-Vorstadt (OZ) Nur noch zwei von ursprünglich sechs Angeklagten aus Potsdam und Chemnitz saßen gestern Nachmittag auf der Anklagebank des Amtsgerichts, als die Urteile verkündet wurden. Die Verfahren der anderen Angeklagten waren im Laufe des viertägigen Prozesses aus unterschiedlichen Gründen abgetrennt worden. Zuletzt das von Jörg R., der bisher geschwiegen hatte und sich nun - in lupenreinem Sächsisch - auf seinen Zwillingsbruder Kay berief, der genauso gut der Schuldige sein könne. "Ich war jedenfalls nicht vor Ort", behauptete er.
Die verbliebenen beiden Angeklagten, Michael H. und Marco K., befand die Richterin der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Michael H. verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit und den mehrfach einschlägig vorbestraften Marco K. zu einem Jahr auf Bewährung und einer Geldstrafe von 400 Euro. In dieses Urteil waren bei Marco K. noch zwei andere Bewährungsstrafen aus dem vorigen Jahr mit eingeflossen.
Hauptbeweismittel war ein Video, das eine amerikanische Touristin vom Casino der "Norwegian Dream" aus gefilmt hatte. Darauf war zumindest Marco K. so klar zu erkennen gewesen, dass er am letzten Prozesstag auf Anraten seines Verteidigers ein Geständnis ablegte.
Marco K. berichtete, dass er und zehn seiner Kumpels per Handy zum Parkplatz am Passagierkai gerufen worden seien, weil dort die Scheiben ihrer Autos eingeschlagen worden waren. "Weil wir gedacht haben, dass die Passagiere von dem Schiff vielleicht etwas gesehen hätten, sind wir dorthin gegangen", sagte er aus. Doch statt mit den Passagieren oder der Besatzung des Kreuzfahrtschiffs etwas zu klären, brüllten beide Seiten einander an. "Die haben irgendwas von Nazis gerufen", glaubte sich der Angeklagte zu erinnern und irgendwie sei es dann zur Prügelei gekommen. Dabei habe auch er einen Offizier geschubst, gezogen und getreten. Einen rechtsradikalen Hintergrund als Vorwand für die Schlägerei bestritt der Angeklagte allerdings energisch.
Michael H., der auf dem Video wegen einer sein Gesicht verdeckenden Baseball-Kappe nur undeutlich zu erkennen war, wurde auf Grund von verschiedenen Zeugenaussagen überführt. Die Zeugen hatten übereinstimmend berichtet, dass der Angeklagte mit in die Prügelei verwickelt gewesen sei und Fußtritte verteilt habe. Auch an Details seiner Kleidung und Piercings konnten sie sich erinnern. Zu einer Aussage oder gar einem Geständnis ließ sich der arbeitslose Maurer trotzdem nicht bewegen.
In ihrer Urteilsbegründung machte die Richterin noch einmal aufmerksam auf den Image-Schaden, den Rostock und die Region durch den Vorfall davongetragen haben. Der Schaden sei zwar nicht messbar, jedoch auf keinen Fall gering. Es sei fraglich, ob die Reederei der "Norwegian Dream" noch einmal Schiffe nach Rostock schicken werde.
CHRISTIAN SUHRBIER
Ostseezeitung-Rostock
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15.02.2003
Angeklagter legte Geständnis ab - Bewährungsstrafen nach Schlägerei mit Crew der Norwegian Dream in Warnemünde
Wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht die Brandenburger Marco K. (24) zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und den gleichaltrigen Michael H. zu sieben Monaten, ebenfalls auf Bewährung. Sie haben am 29. Juli 2000 am Kai von Warnemünde Besatzungsmitglieder der Norwegian Dream tätlich angegriffen.
"Den Letzten beißen die Hunde" , könnte man die Verhandlung vor dem Amtsgericht überschreiben. Zu Prozessbeginn vor drei Wochen saßen noch fünf junge Männer von ursprünglich sechs auf der Anklagebank. Ein Verfahren nach dem anderen wurde aus den verschiedensten Gründen abgetrennt. Gestern, vor Beginn der Plädoyers, verabschiedete sich auch Jörg R. (26). Ihm fiel ein, dass er gar nicht dabei war, und da er ein Zwilling sei und große Ähnlichkeit mit seinem Bruder habe, könne es zu einer Verwechslung gekommen sein.
Blieben noch Marco K. und Michael H. übrig. Marco K., der Angeklagte mit den markantesten Merkmalen, den fast alle Zeugen auf dem Videoband, das eine Passagierin aufgenommen hatte, wie auch im Gericht wiedererkannt hatten, brach sein Schweigen. Er berichtete, dass er und seine Freunde an der Coca-Cola-Beach-Party teilgenommen und viel getrunken hätten. In diesem Zustand kamen sie zu den am Kai abgestellten Autos und mussten feststellen, dass an drei Pkw Seitenfenster eingeschlagen waren. Ein Passagier des Kreuzfahrtschiffes rief ihnen etwas zu. Zehn Leute begaben sich daraufhin zur Gangway, um mit dem Mann zu reden.
Dann stand ihnen die Crew gegenüber. An der Auseinandersetzung habe er sich beteiligt, gab Marco K. zu, den 1. Offizier der Norwegian Dream, Peer Heudal, am Ärmel gepackt und zu Boden gerissen zu haben. Dann hätte er ihm Fußtritte versetzt. Möglicherweise in den Rücken. Auf Nachfrage des Staatsanwalts erklärte er, dass er auf dem Videoband eindeutig zu sehen war. Einen rechtsgerichteten Hintergrund wies er zurück. Der 1. Offizier hatte zu Protokoll gegeben, dass ein Polizeibeamter ihm zurief: "Nehmen Sie Ihre Crew zurück. Deutsche Jugendliche mögen die schwarze Farbe nicht." Michael H. schwieg zu allem. Auch er wurde von Zeugen auf dem Video erkannt. Wer den Sicherheitsinspektor des Schiffes am Kopf schwer verletzt hatte, konnte nicht geklärt werden.
Das Amtsgericht verurteilte Marco K. als Haupttäter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zu einer Geldbuße von 400 Euro. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis. Strafverschärfend fielen dagegen die zahlreichen einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten ins Gewicht und dass die Tat in einer laufenden Bewährung stattfand.
Michael H. erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten und muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Dass der Tourismusregion durch die Brandenburger ein Imageschaden entstand, fiel strafverschärfend aus. Die Norwegian Dream hat seitdem nur noch einmal am Kai von Warnemünde festgemacht.
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