|
11.02.2003
Urteile wegen Überfall nun rechtskräftig - Keine Revision im Axt-Prozeß eingelegt
Karlsburg/Stralsund (db). Seit der Nacht von Freitag zu Sonnabend sind die vom Landgericht Stralsund gesprochenen Urteile im Prozess um die Schlägerei im Karlsburger Wald vor dreieinhalb Jahren rechtskräftig. Nachdem Richter Wolfgang Loose am 31. Januar das Strafmaß gegen die Angeklagten verkündet hatte, blieb ihren Verteidigern sowie den Greifswalder Nebenklägern und der Staatsanwaltschaft genau eine Woche Zeit, um dagegen in Revision zu gehen. "Es wurden aber keine Rechtsmittel eingelegt", sagte Ulrike Kollwitz, Sprecherin am Landgericht, gestern auf Nachfrage. Ein 23- und ein 22-Jähriger aus Karlsburg waren damals zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, zwei weitere junge Männer aus Ostvorpommern kamen mit Verwarnungen davon. Für zwei weitere Angeklagte war das Verfahren bereits vor der Urteilsverkündung gegen Auflagen eingestellt worden. Mit dem Urteil allerdings entsprach die Jugendkammer nicht ganz den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern. Jene hatten beispielsweise für einen der Beteiligten, der wegen versuchten Mordes angeklagt war, eine dreijährige Freiheitsstrafe gefordert.
Nordkurier-Anklam
|