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11.02.2003
Roeder-Urteil ist rechtskräftig - Bundesgerichtshof: Revision ist unbegründet
Karlsruhe/Rostock (ddp). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Rostock gegen den mehrfach vorbestraften Rechtsextremisten Manfred Roeder bestätigt. Gegen den 73- Jährigen war im Juli 2002 wegen Volksverhetzung und Beleidigung im Zusammenhang mit einer Wahlkampfrede in Mecklenburg-Vorpommern eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt worden.
Der BGH verwarf in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss die Revision Roeders als offensichtlich unbegründet. Damit ist dieses Urteil rechtskräftig.
Nordkurier
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