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06.02.2003
Landgericht mildert zwei Urteile in Obdachlosen-Prozess - Mehr als 20 Monate weniger Haft für Mörder von Wismarer Obdachlosen

Schwerin (dpa/mv) - Das Landgericht Schwerin hat zwei Urteile im so genannten Obdachlosen-Prozess gemildert. Die Haftstrafen gegen zwei 23 und 24 Jahre alte Männer seien am Montag um 23 Monate auf vier Jahre und zehn Monate beziehungsweise um 21 Monate auf vier Jahre und drei Monate reduziert worden, teilte das Landgericht am Dienstag mit. Der Bundesgerichtshof hatte den Schuldspruch von Totschlag auf versuchten Totschlag geändert. Die beiden waren im Juli 2000 an einem tödlichen Angriff auf einen Obdachlosen beteiligt.

Lübecker Nachrichten

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