|
|
|
Presse-Schau
|
|
worüber wird in den Medien geschrieben?
|
|
zurück zu den News
|
|
03.02.2003
Stralsund: Prozeß wegen »Axtüberfall« von Greifswald beendet. Opfer mit bleibenden Schäden
An einen dunkelhaarigen Mann konnten sich fast alle Zeugen erinnern. Der hatte vor fast vier Jahren einen bleibenden Eindruck hinterlassen: Mit einer Axt soll der damals 18jährige Martin P. einem jungen Greifswalder ins Gesicht geschlagen haben. Sieben Jugendliche aus dem Landkreis Ostvorpommern in Mecklenburg- Vorpommern suchten an jenem Pfingstsonntag Abwechslung besonderer Art: »Kiffer und Zecken aufklatschen«, zitierte der Vorsitzende Richter die Aussage des Hauptangeklagten.
Sechs 21 bis 24 Jahre alte Männer hatten sich wegen des Überfalls nun vor dem Landgericht Stralsund zu verantworten: wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Im Falle von Martin P. lautete die Anklage zunächst auf versuchten Mord. Ein weiterer Schläger starb im vergangenen Jahr bei einem Autounfall. Zwei der Angeklagten wurden am Freitag nach vier Verhandlungstagen zu Bewährungsstrafen mit Auflagen verurteilt. Vom »versuchten Mord« war in der Urteilsbegründung nichts mehr zu hören, nur noch von »gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung«. Zwei weiteren der kurzgeschorenen Männer in »Londsdale«-Shirts sprach der Vorsitzende Richter Verwarnungen aus. Die beiden hatten die Fahrzeuge der Opfer demoliert. Bereits einen Verhandlungstag zuvor war der Prozeß gegen zwei der Angeklagten zu Ende. Sie hatten an jenem Abend nach Auffassung des Gerichts »nur Beihilfe« geleistet; mit Verwarnungen und Auflagen wurde das Verfahren gegen sie eingestellt.
Martin P. konnte sich während des Prozesses nicht mehr genau an den Überfall erinnern, schloß aber aus, eines der Opfer mit der Axt ins Gesicht geschlagen zu haben. Greifswalder Jugendliche hatten sich am 23. Mai 1999 an einem Wanderrastplatz im Wald bei Greifswald getroffen, um zu grillen und Musik zu hören. Abends fuhren drei Pkw am Rastplatz vor. Zwei der Jugendlichen wollten in Erfahrung bringen, um wen es sich bei dem »Besuch« handele. Sie seien mit Rufen wie »Ihr Schweine, verpißt euch« empfangen worden, sagten sie aus. Daraufhin, so das Opfer David N., seien sie weggerannt. Er sei dabei gestolpert, erinnerte sich der 22jährige weiter. Zwar konnte er sich noch aufrichten, dann aber sah er vor sich schon einen jungen Mann mit einem Gegenstand in der Hand - einer Axt, wie sich später herausstellte. »Den ersten Schlag habe ich mit der Hand abgewehrt«, erzählte er den drei Richtern. Eine vier Zentimeter lange Wunde am linken Handballen war die Folge, ein Muskel wurde dabei durchtrennt. Der zweite Schlag ging ins Gesicht, wovon heute noch eine etwa acht Zentimeter lange Narbe über dem Auge von N. zeugt. Die anderen Angreifer waren unterdessen damit beschäftigt, die vier Autos der Greifswalder mit Äxten, Baseballschlägern und Holzknüppeln schrottreif zu schlagen und auf die anderen Jugendlichen einzuprügeln.
Die Greifswalder Opfer sind von dem Erlebten bis heute traumatisiert. David N. wird seine linke Hand nie mehr richtig gebrauchen können. Die Mutter eines der Greifswalder war sprachlos vor Empörung über das milde Urteil.
junge Welt
|
|
01.02.2003
Urteile vier Jahre nach Überfall im Karlsburger Wald - Junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen
Stralsund. Es dauerte gestern mehr als zwei Stunden, bis sich am Stralsunder Landgericht der Vorsitzende Richter, seine beiden Beisitzer und zwei Schöffen über die Urteile für die verbliebenen vier Angeklagten im Prozess um den Überfall im Karlsburger Wald einig waren. Eine Zigarette nach der anderen wurde auf dem großen Flur des Gerichtsgebäudes von den Verteidigern, Familienangehörigen, Nebenklägern und Angeklagten angezündet, bevor Richter Wolfgang Loose im großen Saal die Ergebnisse verkündete. Alle vier jungen Männer wurden wegen "gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung" schuldig gesprochen. Die Strafen allerdings sind unterschiedlich: So gab es für zwei Männer, die keinen anderen Menschen direkt verletzt hatten, Verwarnungen mit Auflagen. Sie haben in der nächsten Zeit gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten und Bußgelder für die Zerstörung von Autos zu zahlen. Ein 23-jähriger Karlsburger wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die Strafe zur zweijährigen Bewährung ausgesetzt. Er soll bei dem Überfall am 23. Mai 1999 am Grillplatz "Kreuzspinne" mit einer Axt "Knüppel zurechtgemacht" und sie an seine Freunde zum Schlagen weitergegeben haben. Zudem legte ihm das Gericht auf, 200 Arbeitsstunden zu leisten. Ein 22-Jähriger, der zunächst wegen versuchten Mordes angeklagt war, erhielt eine zweijährige Freiheitsstrafe, die ebenfalls zu Bewährung ausgesetzt wurde. Dazu soll der Karlsburger 2000 Euro an eines der Opfer und weitere 1000 Euro an den Verein "Weißer Ring" zahlen. Eine solches Strafmaß hatte auch der Verteidiger des Mannes gefordert. Die Richter, so begründete Wolfgang Loose, hätten keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte mit einem Beil auf das Gesicht einen jungen Greifswalders eingeschlagen und damit dessen möglichen Tod in Kauf billigend genommen hätte. Dann aber sei er "von dem Tötungsversuch strafbefreiend zurückgetreten", sprich: Er gab auf. Der Staatsanwalt hatte indes für den 22-Jährigen eine Jugendstrafe von drei Jahren gefordert. Der Jurist erinnerte in seinem Plädoyer zudem an die "Todesängste" der Opfer, als diese die mit Äxten hantierenden Männer vor sich sahen; erwähnte die bei dem Überfall vier völlig zerstörten Autos und dass nur einer der Angeklagten "eine weiße Weste" hätte. Bereits drei aufwändige Prozesstage waren der Urteilsverkündung vorausgegangen. Bei zwei weiteren Angeklagten wurde das Verfahren dabei eingestellt, ein siebter Schläger verstarb im vergangenen Jahr. Dass seit dem brutalen Überfall fast vier Jahre vergangen sind, entschuldigte Richter Loose damit, dass das Gericht einfach übermäßig mit Haftsachen "zugepflastert" sei.
Nordkurier-Anklam
|
|
01.02.2003
Urteilsspruch im Karlsburg-Fall - Gericht verhängt Bewährungsstrafen gegen Hauptbeschuldigte
Stralsund/Karlsburg (OZ) In der abschließenden Verhandlung des Falles saßen gestern nur noch vier von ursprünglich sechs jungen Männern auf der Anklagebank. Zwei hatte das Gericht im Verlaufe des Prozesses vom Vorwurf der unmittelbaren Tatbeteiligung freigesprochen.
Ein Urteil, das für die übrig Gebliebenen so nicht in Frage kam. Denn ihnen konnte zumindest eins zweifelsfrei nachgewiesen werden: dass sie in jener Nacht mehr oder weniger gewalttätig geworden waren.
Die Opfer, friedlich campierende Jugendliche aus Greifswald, leiden teils heute noch an den Folgen. Was ganz genau ablief, damals am Rastplatz "Spinne" im Karlsburger Wald, konnte, gut vier Jahre danach, selbst der Staatsanwalt nicht mehr detailliert nachvollziehen. Und so stützte er sich in der Beurteilung der Ereignisse im Wesentlichen auf die Vernehmungsprotokolle der Polizei. Die, wenige Tage nach der Festnahme der vermeintlichen Täter erstellt, erschienen dem Hauptvertreter der Anklage noch am glaubwürdigsten. Danach waren die vier verbliebenen Beschuldigten die eigentlich Handelnden. Ein in Frage kommender fünfter erlag im vergangenen Jahr einem Autounfall.
Und so soll sich der Überfall abgespielt haben: Von anderen Jugendlichen angerufen, waren die Angeklagten am Abend des 23. Mai 1999 in das Dorf Groß Jasedow geeilt. Es hieß, dort sei ein Junge von Unbekannten angefahren worden. Man wolle der Sache nachgehen, habe die womöglichen Täter im Wald bei Karlsburg ausgemacht. Ob der betreffende Junge tatsächlich angefahren wurde, blieb ungeklärt. Ungeachtet dessen brachen die damals 18- und 19jährigen in den Wald auf, wo sie die Greifswalder Jugendgruppe ausfindig machten. Während einige von ihnen die Sache auf sich beruhen ließen und wieder davonfuhren, schritten die vier Angeklagten zur Tat.
Am ausfälligsten soll Martin P. aus Karlsburg geworden sein. Er, hieß es später, habe den Angriff auf die friedlichen Camper eröffnet. Habe, als sich zwei von denen näherten, um zu erfahren, was vorging, mit einem Beil nach ihnen geworfen. Habe dann einen der Greifswalder verfolgt und mit dem Beil an Hand und Gesicht verletzt. Zeitgleich sei ein weiterer Camper von Marcell S. aus Karlsburg gejagt worden. Derweil trümmerten die beiden anderen Beklagten mit Knüppeln auf ein Auto ein. Am Ende waren vier Autos der Opfergruppe total demoliert.
Drei Jahre Haft nach Jugendstrafrecht forderte der Staatsanwalt gegen den Hauptbeschuldigten Martin P., dem er versuchten Mord aus niederen Beweggründen vorwarf. Für Marcell S., zum Zeitpunkt der Tat wegen einer Vielzahl anderer Delikte auf Bewährung verurteilt, empfahl er ein Jahr und sechs Monate, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Die beiden Übrigen sollten mit einer Geld-Verwarnung, verbunden mit Auflagen, bestraft werden.
Der Verteidiger von Martin P. begegnete dem Staatsanwalt mit einer Reihe entkräftender Argumente: Es sei dunkel gewesen, damals im Wald. Niemand habe mit Bestimmtheit sagen können, dass sein Mandant mit dem Beil zuschlug. Wie die Verletzungen des Opfers zustande kamen, sei durch den Prozess nicht aufgeklärt worden. Ein absichtlich ausgeführter, direkter Beilhieb in das Gesicht des Opfers hätte weitaus schlimmere Verletzungen verursachen müssen.
Das Gericht hielt dem Hauptbeschuldigten zugute, vor und nach der Tat nie auffällig geworden zu sein, ja eine positive Entwicklung genommen zu haben. Auch habe er von seinem Opfer abgelassen, als es davonlief. Die Richter folgten dem Strafmaß der Anklage nicht und verurteilten Martin P. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Zudem muss P. 2000 Euro an das Opfer zahlen und weitere 1000 Euro an die Opferhilfe "Weißer Ring". Marcell S. drohen ein Jahr und sechs Monate Haft, bewährt er sich in den zwei Folgejahren nicht. Zudem muss er 200 Arbeitsstunden leisten. Die beiden anderen Beklagten wurden verwarnt und gleichfalls zu Arbeitsstunden verpflichtet.
Ostseezeitung
|
|
diskutieren? auf ins Forum!
|
|