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01.02.2003
Mitgegangen, mitgefangen: Tumult nach Punkkonzert - Zwei Jahre nach einem umstrittenen Polizeieinsatz steht ein junger Schweriner vor Gericht - Vorwurf: versuchte Anstiftung zum Mord
Als Sven* den Buschklub auf dem Schweriner Dreesch weit nach Mitternacht und reichlich betrunken verließ, brannte die Luft schon. An der nahen Tankstelle standen sich aufgeputschte Besucher des Punkkonzerts und Polizisten gegenüber. Bierflaschen waren geflogen. Ein Beamter, am Kopf getroffen, lag bewusstlos am Boden. Zehn bis 15 Punkfans drangen auf den Wehrlosen zu. Seine Kollegen versuchten, ihn zu schützen. Sven sah den Tumult und ging hin. Mit fast drei Promille im Blut, wie später ein Arzt feststellt. Die Beamten, nicht viel älter als die Angreifer, reagierten nervös, offenbar überfordert, wie später Zeugen beschreiben werden. In der Nacht nahm die Polizei 17 junge Leute fest und verfrachtete sie mit Handschellen in einen Bus. Erst zwölf Stunden später kamen sie wieder frei - bis auf vier, denen Landfriedensbruch und Sachbeschädigung zur Last gelegt wurde. Auch Sven konnte nach Hause gehen. Der Vorfall sorgte für Schlagzeilen: Von willkürlichen Verhaftungen war die Rede. Von überhartem Polizeieinsatz mit Schlagstöcken. Einsatz und Ergebnis standen offensichtlich im Missverhältnis. Polizei und Innenminister in Erklärungsnot.
Aus der Wohnung heraus verhaftet
Einen Monat später stehen plötzlich Polizisten vor Svens Tür. Er wird aus der Wohnung weg verhaftet. Ihm wird ein schweres Verbrechen vorgeworfen: Versuchte Anstiftung zum Mord. "Macht ihn tot! Springt ihm auf den Kopf!", soll er den aggressiven Punkern zugerufen haben, als sie sich dem bewusstlosen Polizisten näherten. Ein Verbrechen, für das nach Jugendstrafrecht bis zu zehn Jahre Haft drohen. Sven bestreitet die Vorwürfe.
Das macht er auch bei seinem Prozess vor dem Landgericht Schwerin. Der Vorfall liegt nun weit über zwei Jahre zurück. "Ich habe nichts gerufen", beteuert der inzwischen 23-Jährige. Und schon gar nicht mitgemischt. Im Gegenteil - "entsetzt" sei er gewesen, weil der attackierte Mann doch schon am Boden lag. Sven zählt sich nicht zur Szene. Sein Kumpel habe in der Punkband gespielt. Er selbst spiele Bassgitarre, stehe mehr auf Rock `n' Roll. Sven arbeitet in einem Vermessungsbüro. Mit der Polizei hatte er, von einem Verkehrsdelikt abgesehen, nie etwas zu tun. "Er ist nicht aggressiv", bestätigt eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe. Aber er war am Tatort. Zwei Polizisten wollen den Ausruf gehört haben. Ihre Anzeige ist auf den Tattag datiert. "Warum aber wartet die Polizei dann vier Wochen lang, ehe sie etwas unternimmt?", fragt Svens Verteidiger Ullrich Knye die beiden Polizisten vor Gericht. Den angedeuteten Vorwurf, die Anzeige sei möglicherweise später fingiert worden, um den Polizeieinsatz nachträglich zu rechtfertigen, bestreiten sie vehement.
Einer der beiden schließt im Zeugenstand nicht aus, den Ausruf gehört und dann erst hoch - und Sven ins Gesicht geblickt zu haben. Der zweite kann sich heute nicht mehr erinnern, sagte aber in einer früheren Vernehmung, er habe den Rufer auf frischer Tat ertappt. Und später Sven als "Täter" auf den Polaroidfotos der Polizei wieder erkannt.
Im Zweifel für den Angeklagten
Zwei leitende Beamte, ein Dienstgruppenleiter und ein Kriminalhauptkommissar, sagen als Zeugen im Prozess, ein Vorwurf "Anstiftung zum Mord" sei ihnen "mit Sicherheit" am Tattag nicht zu Ohren gekommen. Der Gruppenleiter gibt an, die Bereitschaftspolizei habe nach seinem Dafürhalten "wahllos irgend welche Leute gegriffen" und verhaftet.
Am Ende bleiben auch beim Ankläger Zweifel, ob Sven der mutmaßliche Gewalttäter ist. Er plädiert auf Freispruch. Nicht, ohne zu betonen, dass er die beiden Polizeibeamten für redlich hält. "Es geht uns nicht um eine politische Dimension, sondern um Sven. Die Untersuchungshaft war ein harter Eingriff", sagt der Anwalt. Auch er fordert Freispruch. Die Jugendstrafkammer spricht Sven frei. "Es ist unklar, ob der Richtige ins Visier der Justiz geraten ist", so die Begründung. Svens erste Verhaftung in der Tatnacht sei gerechtfertigt gewesen. Für die sechswöchige U-Haft erhält er eine Entschädigung. Geld, das die psychischen Spuren wohl nicht so schnell tilgen kann.
*Name geändert
Schweriner Volkszeitung
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