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27.01.2003
Ausstellung und Konzert zum Gedenktag - "Verfemte Musik" im Staatstheater

Schwerin (ps) Heute um 17 Uhr eröffnet Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) die Ausstellung "Strafrecht ist Kampfrecht" im Schweriner Dokumentationszentrum für die Opfer deutscher Diktaturen. Im Anschluss daran findet um 20 Uhr anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus ein Konzert mit Preisträgern des 2. bundesweiten Wettbewerbes "Verfemte Musik 2002" und Teilnehmern des 4. internationalen Meisterkurses "History, Music & Remembrance" im neuen Konzertfoyer des Mecklenburgischen Staatstheaters Schwerin statt. "Wir wollen damit auch die Werke verfolgter und ermordeter Komponisten lebendig halten" sagte Volker Ahmels, Direktor des Schweriner Konservatoriums und Landesvorsitzender des Vereins Jeunesses musicales, der mit der Landeszentrale für politische Bildung und dem Staatstheater das Konzert veranstaltet. Der Eintritt ist frei.

Schweriner Volkszeitung

27.01.2003
Als die Nazis Justitia missbrauchten

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Zellentrakt im Schweriner Justizgebäude am Demmlerplatz. Hier hat das Dokumentationszentrum für die Opfer deutscher Diktaturen seinen Sitz

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Dr. Alfred Leu, medizinischer Gutachter und Beisitzer des "Erbgesundheitsgerichts". Als Kinderarzt tötete er rund 100 Kinder und Erwachsene.

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Walter Ladewig, Reisekaufmann, wurde 1938 verurteilt und später getötet, weil er eine "Arierin" liebte. Sein Sohn wird von Ärzten ermordet.

Der erste Teil der ständigen Ausstellung des Dokumentationszentrums für die Opfer deutscher Diktaturen wird heute im Schweriner Justizgebäude eröffnet. Im Mittelpunkt steht die Rechtssprechung zwischen 1933 und 1945.

Schwerin (OZ) Walter Ladewig wird 1938 in Schwerin zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. "Rassenschande" heißt das Vergehen. Der Jude habe mit einer Arierin geschlechtlich verkehrt.

Ladewig, 1889 in Brüel geboren, evangelisch getauft, 1906 in Berlin konfirmiert, beendet in Rostock die Schule und zieht 1916 als Landsturmmann in den Krieg. Zwei Jahre später übernimmt er das Reisegewerbe seines Vaters, einem Kaufmann mit jüdischen Vorfahren, und lässt sich in Schwerin nieder. Nie hatte er einer jüdischen Gemeinde angehört, nie eine Synagoge betreten. Man habe Verständnis, dass er sich nicht als Jude fühle, sagt ihm der Staatsanwalt, doch er unterliege eben "deutschem Recht und Gesetz".

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Das Schicksal des Schweriner Kaufmanns ist eines von vielen, die in der ständigen Ausstellung im Dokumentationszentrum für die Opfer deutscher Diktaturen nachgezeichnet werden. Zusammengetragen hat das Material der promovierte Historiker Kai Langer (33) aus Rostock, der die Ausstellung in Abstimmung mit dem Beirat des Dokumentationszentrums konzipiert hat. Quellen waren Archive in Schwerin, Rostock, Bützow und Berlin. Überlebende konnten ihm nicht mehr helfen.

"Ich habe mich bemüht, ganz sachlich an die Arbeit zu gehen, mich mit Wertungen zurückzuhalten", sagt Langer. "Aber manchmal lief es mir eiskalt den Rücken runter."

Nicht die "schweren Fälle" wie Landes- oder Hochverrat wurden vom "Sondergericht" in Schwerin verhandelt. Hier wurden "Volksschädlinge" nach der so genannten Heimtückeverordnung abgeurteilt, Vergehen wie "Herabwürdigung der Staatsmacht" bestraft: Ein Witz über die Nazis, eine Kritik der NSDAP, oder eben eine Liebelei mit einem "Volksfeind" genügten, um von Nachbarn oder Kollegen denunziert in die Fänge der Justiz zu geraten. Drei Richter urteilten in "erster und letzter Instanz". Eine Anfechtung der Urteile war somit unmöglich.

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Als sich Walter Ladewig aus dem Zuchthaus heraus gegen die "Auflösung" seines Haushaltes wehren will, konstruiert die Staatsanwaltschaft eine neue Anklage. Der Prozess entbehrt jedweder Rechtsstaatlichkeit: ohne Verteidiger, ohne Entlastungszeugen; Justitia ist längst eine Nazi-Hure: Ladewig wird wegen "Beleidigung" zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

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Nicht nur Juden sind Ziele der Richter. Im Juni 1934 statuieren sie ein Exempel an der Kirche. Als die Nationalsozialisten die bislang selbstständigen Landeskirchen zur systemhörigen Reichskirche vereinen wollen, verliest der Boizenburger Pastor Hans-Werner Ohse eine Gemeindeerklärung: "Es ist ein Zustand eingetreten, der die Substanz der Kirche zerstört." Ohse wird zu einer Geldstrafe von 1000 Reichsmark verurteilt.

Der Lokführer Franz Fisch aus Brunshaupten (Kühlungsborn) gehört der Vereinigung Internationaler Bibelforscher (IBV, Zeugen Jehovas) an. Die Glaubensgemeinschaft lehnt Grußpflicht, Eidesleistung und Zwangsmitgliedschaft in NS- Körperschaften ab und wird Mitte 1933 verboten. 1937 wird Fisch zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, weil er einen ehemaligen Glaubensbruder eine Nacht lang beherbergt haben soll. Nach Verbüßung der Strafe in Bützow nimmt ihn die Gestapo in "Schutzhaft". Fisch kommt in die Landeshaftanstalt Neustrelitz-Strelitz, später ins KZ Buchenwald. Er überlebt bis zur Selbstbefreiung der Häftlinge, wird aber 1950 erneut wegen seiner Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt. Diesmal von DDR- Richtern.

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Der Kaufmann Walter Ladewig tritt seine zweite Haftstrafe im August 1941 in Bützow an. Dort erfährt er vom Tod seines behinderten Sohnes Horst. Das Kind wurde im Kinderheim Lewenberg Opfer des "Euthanasie"-Programms. Infolge der Haftbedingungen und wohl auch des Schocks verliert Ladewig seine körperliche und geistige Gesundheit. Am 8. März 1942 schreibt er einem Rabbiner: "Ich will nicht mehr leben, weil ich nicht mehr leben kann."

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Die ständige Ausstellung erzählt auch die Biografien der Täter. "Deutsches Recht und Gesetz" vertraten Männer in Richterroben, SS-Uniformen und Arztkitteln.

Einer ist Walter Pufpaff, ab 1933 Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Rostock. Er verfolgt Straftaten von politischer Bedeutung mit der "gebotenen Tatkraft und ganz besonderer Schnelligkeit". Ab 1937 ist er "politischer Abwehrbeauftragter" und für das enge Zusammenwirken von Staatsanwaltschaft und Gestapo zuständig. 1942 fällt er an der Ostfront.

Dr. Alfred Leu ist Arzt, NSDAP-Mitglied und arbeitet am "Erbgesundheitsgericht". Ab 1941 leitet er die Kinderabteilung Lewenberg, wo seitdem mindestens 70 Kinder mit Veronal, Luminal oder Morphium getötet werden. 1945 setzt sich Leu in den Westen ab, darf ab Sommer 1949 wieder als Arzt in Köln arbeiten. Nach anonymen Anzeigen gesteht er 1949, etwa 100 Personen "eingeschläfert" zu haben, und wird entlassen. Ein Gerichtsverfahren endet 1951 mit Freispruch, der 1953 vom Bundesgerichtshof bestätigt wird.

Ludwig Oldach ist ab 1933 Leiter des Landeskriminal-amtes, Chef der Politischen Polizei, strammer SS-Mann. Er gilt als ein Hauptverantwortlicher für den NS-Terror in Mecklenburg. Mehrfach wird er für seine Verdienste an Führer, Volk und Vaterland ausgezeichnet. 1945 flieht er in den Westen und wird durch die Briten interniert. 1948 wird er zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, die durch die Internierunghaft als verbüßt gelten. 1954 wird Oldach amnestiert .

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Walter Ladewigs letzte Station in Mecklenburg heißt Ludwigslust. Mit Hunderten anderen besteigt er hier am 10. Juli 1942 einen Sammeltransport, im Sprachgebrauch der Nazis zur "Evakuierung in den Osten". Als sicher gilt, dass das Ziel des Transportes ein Vernichtungslager war: Auschwitz, Chelmno, Belzec, Treblinka, Sobidor oder Majdanek.

Ostseezeitung

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