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Überblick über die jüngsten Anschläge in Rostock-Lichtenhagen
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25.01.2003
Brandstifter von Lichtenhagen zu hohen Haftstrafen verurteilt - Motiv: Ausländerfeindlichkeit
Rostock (ddp). Nach Brandanschlägen auf asiatische Geschäfte in Rostock- Lichtenhagen sind die Täter am Freitag zu Haft- sowie Jugendstrafen bis zu viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Rostock folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft, die den jungen Männern im Alter zwischen 15 und 24 Jahren unter anderem schwere Brandstiftung vorgeworfen hatte. Motiv der Anschläge war nach Ansicht des Gerichts "dümmliche Ausländerfeindlichkeit".
Beim Lesen der Anklageschrift sei die Jugendkammer sehr betroffen gewesen, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. Schließlich seien die Taten genau zehn Jahre nach den Anschlägen auf das Sonnenblumenhaus in Lichtenhagen geschehen. Die Angriffe seien zwar nicht wie 1992 auf Menschen, sondern auf Geschäfte und Sachen gerichtet gewesen. "Aber so hat es schon einmal angefangen. Erst haben Bücher gebrannt, dann Geschäfte, dann Menschen", sagte der Richter an die vier Straftäter gewandt. Es sei Aufgabe der Justiz, dem Treiben Einhalt zu gebieten.
Der heute 15 Jahre alte Täter wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Dem 16-Jährigen erteilte das Gericht die Weisung, sich in einer Jugendhilfeeinrichtung unterbringen zu lassen, regelmäßig die Hauptschule zu besuchen und einen Abschluss anzustreben. Der 21-jährige Hauptschuldige erhielt eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten, der 24-Jährige wurde zu einem Jahr und sieben Monaten Haft verurteilt.
Nach einer gemeinsamen Zechtour hatten die Täter im Sommer vergangenen Jahres Brandsätze gebastelt und gegen zwei asiatische Geschäfte geworfen. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr versteckten sie sich in einem Gebüsch, dann zogen sie zum so genannten Sonnenblumenhaus. In der Annahme, dort befinde sich ein Vietnamesen-Treff, warfen sie einen Brandsatz in den ersten Stock des Hochhauses. Dadurch sollte die Einrichtung zerstört werden, um eine geplante Gedenkfeier zehn Jahre nach den Brandnächten in Lichtenhagen zu verhindern. Aufgeschreckte Anwohner und die alarmierte Feuerwehr verhinderten, dass mehr als 20 schlafende Mieter durch einen Großbrand in Lebensgefahr gerieten.
Den Tätern warf der Richter eine "üble Mischung aus Dummheit, Unwissenheit und Intoleranz" vor. Drei der Brandstifter gehören der rechten Szene an. Sie alle äußerten sich im Prozess entweder gar nicht oder nur schriftlich zu den Vorwürfen. Da die Hausbewohner nicht Ziel der Anschläge waren, nahm die Anklage vom Vorwurf des versuchten Mordes Abstand. Die jungen Männer standen zur Tatzeit unter erheblichem Alkoholeinfluss und waren deshalb zum Teil nur eingeschränkt schuldfähig. Zwei der Täter waren vorbestraft, was ihr Strafmaß verschärfte.
Nordkurier
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25.01.2003
Kommentar: Mal keine Richterschelte
Thomas Beigang
Man kommt nicht umhin, den Richtern des Rostocker Landgerichtes den notwendigen Respekt zu erweisen. Mit der Verurteilung der vier jungen Männer, die im Sommer des vergangenen Jahres Brandanschläge auf asiatische Geschäfte und das "Sonnenblumenhaus" in Rostock-Lichtenhagen verübten, hat die Justiz Augenmaß und Weitsicht bewiesen. Die Richter haben wohl unterschieden. Nicht nur nach dem Alter - die beiden Minderjährigen mussten zwangsläufig nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Sondern auch, was die unterschiedlichen Tatbeteiligungen und die "Führerrollen" bei diesem widerwärtigen Delikt betrifft. Freiheitsstrafen gegen alle, für die beiden 15 und 16 Jahre alten Jugendlichen allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Richtig so.
Zwar erscheint dieses Urteil auf den ersten Blick sehr milde, immerhin haben auch die beiden Jüngsten mit dem Schleudern vom Molotow-Cocktails den Tod vieler Menschen zumindest billigend in Kauf genommen. Doch haben die Richter - völlig zu Recht - dem erzieherischen Aspekt, den zu beachten ihnen das Jugendstrafrecht gebietet, mit ihrem Urteil Rechnung getragen. Denn so verfestigt kann bei den beiden 15 und 16 Jahre alten Jung-Nazis deren rechtsradikale Gesinnung nicht sein, als dass sich nicht ein Versuch zur Besserung lohnen würde.
Eines haben Tat und Gerichtsverhandlung jedoch schlaglichtartig allen vor Augen geführt. Auch über zehn Jahre nach den pogromartigen Auseinandersetzungen in Rostock-Lichtenhagen, als ein entfesselter Mob ein Vietnamesen-Wohnheim in Brand zu stecken versuchte, sind weder Ursachen noch Folgen jener tumben Nazi-Ideologie in der Hansestadt und im Nordosten beseitigt. Und dem Klischee, dass sich in den neuen Bundesländern braune Hosen auf der Straße herumtreiben, gibt ein Vorfall wie jener nur neue Nahrung.
Natürlich aber trägt auch die Justiz ein gerüttelt Maß Schuld daran, dass die Ereignisse vom August 1992 nie völlig aufgearbeitet wurden. Denn kein einziges Mal hat man einen jener Beifall-Klatscher, die seinerzeit zu den Taten "anfeuerten", zur Rechenschaft gezogen. Juristisch wäre das wohl möglich gewesen. Tatbestände wie Begünstigung oder unterlassenen Hilfeleistung waren sehr wohl erfüllt.
Das hätte zu einer vernünftigen, auch juristischen, Aufarbeitung der Unruhen gehört. Leider wurde diese Chance vergeben. Mit den nur sattsam bekannten Folgen. Menschenverachtung und Dummheit sind langlebig.
Nordkurier
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25.01.2003
"Erst haben Bücher gebrannt, dann Geschäfte, dann Menschen" - Brandstifter von Lichtenhagen wurden zu Haftstrafen verurteilt
Rostock (dpa/ddp) Als das "Sonnenblumenhaus" in Rostocker Stadtteil Lichtenhagen im August 1992 von grölenden Rechtsextremisten in Brand gesetzt wurde, waren die drei Angeklagten noch Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren. In dem Hochhaus rannten damals mehr als 100 Vietnamesen um ihr Leben. "Ausländer raus", brüllte der Mob.
Diese Gesinnung teilten die heute 15, 16, 21 und 24 Jahre alten Angeklagten, als sie im Juli vergangenen Jahres Brandsätze auf asiatische Geschäfte und das Sonnenblumenhaus warfen. Der heute 15 Jahre alte Täter wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Dem 16- Jährigen erteilte das Gericht die Weisung, sich in einer Jugendhilfeeinrichtung unterbringen zu lassen, regelmäßig die Hauptschule zu besuchen und einen Abschluss anzustreben. Der 21-jährige Hauptschuldige erhielt eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten, ein 24-Jähriger wurde zu einem Jahr und sieben Monaten verurteilt.
Im vergangenen Juli schreckte die Stadt auf. Die Brandanschläge wurden nur wenige Wochen vor den Gedenkfeiern zum zehnten Jahrestag der ausländerfeindlichen Krawalle verübt. "Lichtenhagen ist leider zum Symbol für Rechte geworden", hatte Oberbürgermeister Arno Pöker (SPD) gesagt. Die Polizei arbeitete mit Hochdruck an der Aufklärung des Falles und bildete eine 30-köpfige Sonderkommission, die binnen Wochenfrist den Erfolg vermeldete. Zuerst gingen die drei Skinheads in die Falle. Dann verhafteten die Beamten noch einen 24- Jährigen, der als Mitläufer galt.
Mischung aus Dummheit, Unwissenheit, Intoleranz
Die erneuten Angriffe hatten nach Worten von Richter Wolfgang Strauß eine verheerende Wirkung für Rostock und ihre Bürger. Den drei Hauptangeklagten attestierte er eine "Nazi-Einstellung". Rostocks Bürger könnten nichts für die Taten von Chaoten, die sich Hakenkreuze auf die Brust tätowieren ließen, sagte Strauß in Anspielung auf den 21-jährigen arbeitslosen Tischler. Die rechte Gesinnung offenbarte sich auch im Zimmer des 15-Jährigen, wo die Beamten Bilder von "Hitler und Hess und Hakenkreuze" fanden. Den Tätern warf der Richter eine "üble Mischung aus Dummheit, Unwissenheit und Intoleranz" vor.
Allerdings unterscheiden sich diese Anschläge und die Krawalle von 1992 erheblich. Während der rechte Mob damals die Tötung von Menschen in Kauf nahm, wenn nicht sogar beabsichtigte, ließ das Gericht bei den jüngsten Vorfällen den Vorwurf des versuchten Mordes fallen. Es gebe keine Anhaltspunkte für einen Tötungsvorsatz.
Der Angriff haben sich in erster Linie gegen Sachen und nicht gegen Menschen gerichtet. Allerdings habe es auch dies schon einmal in der deutschen Geschichte gegeben. "Erst haben Bücher gebrannt, dann Geschäfte, dann Menschen. Es ist auch Aufgabe der Justiz, dem Einhalt zu gebieten", sagte der Richter.
Schweriner Volkszeitung
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25.01.2003
Haftstrafen für Brandstifter von Lichtenhagen
Rostock (ddp) Nach Brandanschlägen auf asiatische Geschäfte in Rostock-Lichtenhagen sind die Täter gestern zu Haft- bzw. Jugendstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Rostock folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft, die den Männern im Alter zwischen 15 und 24 Jahren schwere Brandstiftung vorgeworfen hatte. Motiv der Anschläge war nach Ansicht des Gerichts "dümmliche Ausländerfeindlichkeit".
Beim Lesen der Anklageschrift sei die Jugendkammer sehr betroffen gewesen, sagte der Richter. Schließlich seien die Taten zehn Jahre nach den Anschlägen auf das Sonnenblumenhaus geschehen. Die Angriffe seien zwar nicht wie 1992 auf Menschen gerichtet gewesen. "Aber so hat es schon einmal angefangen. Erst haben Bücher gebrannt, dann Geschäfte, dann Menschen", sagte der Richter an die vier Straftäter gewandt.
Der heute 15 Jahre alte Täter wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Dem 16-Jährigen erteilte das Gericht die Weisung, sich in einer Jugendhilfeeinrichtung unterbringen zu lassen, die Hauptschule zu besuchen und einen Abschluss anzustreben. Der 21-jährige Hauptschuldige erhielt eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten, der 24-Jährige wurde zu einem Jahr und sieben Monaten Haft verurteilt.
Nach einer Zechtour hatten die Täter im Sommer 2002 Brandsätze gegen zwei asiatische Geschäfte und das Sonnenblumenhaus geworfen. Ihr Ziel war es, die Einrichtung zu zerstören, um zu verhindern, dass eine geplante Gedenkfeier zehn Jahre nach Lichtenhagen stattfinden kann.
Ostseezeitung
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25.01.2003
Haftstrafen für Brandstifter - Urteil im Lichtenhagen-Prozess: Zwei Täter kommen ins Gefängnis
Stadtmitte (OZ) Mit zum Teil hohen Haftstrafen endete gestern der Brandstifter-Prozess gegen vier junge Rostocker vor dem Landgericht. Der 21-jährige Stefan N. muss für viereinhalb Jahre hinter Gitter, drei Monate mehr, als der Staatsanwalt gefordert hatte. Der Angeklagte Steffen S. (24) kam mit mit einem Jahr und sieben Monaten vergleichsweise glimpflich davon. Er gilt als Mitläufer. Anders als die drei Mitangklagten gehört er nicht der rechten Szene an. Er bedauerte als einziger die Tat. Weil sein Vorstrafenregister 14 Einträge verzeichnet, kam er nicht um eine Haftstrafe herum. Die beiden jugendlichen Täter, Mirko B. (15) und Stefan S. (16) erhielten zweijährige Bewährungsstrafen. Stefan S. bekommt zudem eine Chance auf Straferlass: Er soll eine Jugendeinrichtung in Rerik besuchen und dort einen Schulabschluss machen. Wenn er sich bewährt, verfällt die Strafe. "Nutzen Sie diese Chance. Zeigen Sie, dass Sie es anders können", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Strauß.
Die Vier setzten in der Nacht des 19. Juli vergangenen Jahres in Lichtenhagen ein asiatisches Lebensmittelgeschäft und eine Schwangerenberatungs-Stelle der Arbeiterwohlfahrt in Brand. Die Täter zapften nach einem Trinkgelage Mopedbenzin ab und bastelten damit Molotow- Cocktails. Menschen wurden nicht verletzt, es entstand Sachschaden von 15 000 Euro.
Zehn Jahre nach den Brandanschlägen auf das Sonnenblumenhaus in Lichtenhagen stieß der Vorfall bundesweit auf Empörung. "Damit haben Sie das Ansehen der Stadt beschädigt", so Richter Strauß in der Urteilsbegründung, "die Bürger können nichts dafür, dass solche Chaoten durch die Straßen ziehen und Läden anzünden." Auf hier lebende Ausländer habe die Tat zudem eine "verheerende Wirkung". Strauß maß dem Verfahren hohe Bedeutung bei. "Mit Gewalt gegen Sachen hat es in Deutschland schon einmal angefangen. Erst haben Bücher gebrannt, dann Menschen. Es ist Aufgabe der Justiz, diesem Treiben Einhalt zu gebieten."
Der Vorwurf des versuchten Mordes wurde in der Verhandlung fallen gelassen. In erster Linie sei es den Tätern darum gegangen, "Sachen von Ausländern kaputt zu machen." Außerdem glaubten sie, statt der Beratungsstelle befinde sich im Sonnenblumenhaus ein vietnamesischer Verein. Diesen wollten sie eigentlich anzünden, um das einen Monat später stattfindende Friedensfest der Initiative "Bunt statt braun" zu verhindern. Dass sie die Bewohner des Hauses gefährdeten, hätten sie zwar in Kauf genommen, aber nicht beabsichtigt.
Bis auf Steffen S. gaben sich alle drei Täter offen als Neonazis zu erkennen. Das Gericht wertete dies als ein Zeichen "tiefgreifenden Charaktermangels" und somit als strafverschärfend.
Ostseezeitung-Rostock
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