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22.01.2003
Kommissar Zufall - Asylbewerber hielt sich unerlaubt in Bützow auf
Bützow. Kommissar Zufall wurde gestern Morgen einem Mann auf dem Bützower Markt vor dem Rathaus zum Verhängnis. "Eine Polizeistreife wurde auf ihn aufmerksam, weil er sich auffällig verhielt", schildert Hans-Joachim Kracht, stellvertretender Leiter des Polizeirevieres Bützow. Als die beiden Beamten den Mann überprüfen wollten, flüchtete er. Das misslang jedoch. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen Asylbewerber handelte, der sich jedoch nicht in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten darf. "Das Asylverfahren in Sachsen-Anhalt ist abgeschlossen, bis Ende März hat der Mann noch ein Duldungsrecht", erklärt Kracht. Er darf sich deshalb auch nur in dem südlichen Bundesland aufhalten. Auch ist er nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis. Da der Mann jedoch beim Aufbau eines Verkaufstandes beobachtet wurde, sei neben der Ausländerbehörde auch das Arbeitsamt informiert worden, so Kracht. Diese Behörden werden nun den Fall weiter bearbeiten.
Schweriner Volkszeitung-Bützow
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