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09.01.2003
Ließen Polizisten Stralsunder Trinker erfrieren? - Innenminister Timm kündigt Untersuchung des Vorfalls an
Stralsund (dpa/EB) Schwere Vorwürfe gegen Polizisten. Nach dem Kältetod eines Betrunkenen am 7. Dezember in Stralsund ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen zwei Beamte wegen Aussetzung einer hilfsbedürftigen Person.
Die Beamten sollen den 35-Jährigen, der in einem Ein-kaufszentrum Alkoholnachschub besorgt hatte und auffällig geworden war, mit ihrem Einsatzwagen an den Stadtrand gefahren und dort zurückgelassen haben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft gestern mit. Bei dem später tot gefundenen Mann waren Alkoholvergiftung und Unterkühlung als Todesursache ermittelt worden.
Innenminister Gottfried Timm (SPD) kündigte an, den Vorfall auch behördenintern restlos aufklären zu wollen. "Wir nehmen die Sache sehr ernst und werden alle dienstrechtlichen Möglichkeiten nutzen, um den Verdacht einer Mitschuld von Polizisten zu ergründen. Es ist wichtig, dass nicht ein dauerhafter Schatten auf die Arbeit der Polizei fällt", sagte Timm. Für den Fall, dass sich der Verdacht bestätige, sei er überzeugt, dass es sich um einen Einzelfall handelt.
Beamte vom Dienst suspendiert
Der Leiter der Polizeidirektion Stralsund, Thomas Laum, betonte gestern gegenüber dem Nordmagazin des NDR, dass es in der Polizei keine Vorschrift gebe, Betrunkene an den Stadtrand zu fahren. "Wenn wir mit hilflosen Personen konfrontiert werden, haben wir dafür zu sorgen, dass ihnen nichts Schlimmes passiert." Das würde bedeuten, dass die betreffende Person nach Hause gebracht würde oder die Ausnüchterung in einer Zelle erleben müsste, so Laum. Ende Dezember waren die 26 und 45 Jahre alten Polizisten laut Staatsanwaltschaft durch Zeugenaussagen belastet worden.
Sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurden sie vom Dienst suspendiert. Disziplinarverfahren wurden eingeleitet, hieß es. Für Aussetzung bestehe ein Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren Haft, sagte Oberstaatsanwalt Dirk Schneider-Brinkert. Sollte eine mögliche Anklage jedoch auf Aussetzung mit Todesfolge lauten, drohe eine Strafe von nicht unter drei Jahren. Die Beamten hätten sich noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Polizei sucht jetzt nach Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben.
Schweriner Volkszeitung
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09.01.2003
Polizisten belastet nach Tod eines Obdachlosen - Zwei Stralsunder Polizisten setzten einen Obdachlosen auf einer einsamen Straße aus - Dort starb der Mann Stunden später
Stralsund (OZ) Gleich nach Weihnachten legte die Stralsunder Staatsanwaltschaft den Kriminalpolizisten der Hansestadt einen brisanten Ermittlungsauftrag auf den Tisch. Sie sollen untersuchen, ob Kollegen - zwei Beamte einer Streifenwagenbesatzung - den Tod eines 35-jährigen Obdachlosen verschuldet haben.
Die Leiche des Mannes mit auffälligen Tätowierungen am Kopf war in den Vormittagsstunden des 7. Dezembers vergangenen Jahres an einer Verbindungsstraße zur B 105 am westlichen Stadtrand Stralsunds gefunden worden. Beamte, die den Fall aufnahmen, vermuteten einen unnatürlichen Tod. Eine Obduktion zwei Tage später ergab jedoch, dass der Mann vermutlich an einer Alkoholvergiftung und Unterkühlung gestorben war. Hinweise auf ein Fremdverschulden fanden die Gerichtsmediziner nicht.
Nach Zeugenaussagen erscheint nun aber der Tod des Obdachlosen in einem anderem Licht. Danach haben die beiden Polizisten Rainer V. (45) und Ronny D. (26) den Mann in ihrem Streifenwagen von der Innenstadt in die Nähe des späteren Fundortes der Leiche gefahren und dort ausgesetzt, bestätigt Polizeisprecher Uwe Werner. Drei bis fünf Stunden später war der Obdachlose tot, jedenfalls nach bisherigen Erkenntnissen von Oberstaatsanwalt Dirk Schneider-Brinkert.
Die Funkstreife war am Abend des 6. Dezember in den Sky-Markt in Stralsunds Innenstadt gerufen worden. Der Obdachlose hatte dort mit einem anderen Mann zwischen den Regalen getrunken und war im Kassenbereich zusammengebrochen. Rettungssanitäter stellten keine "übermäßige Alkoholisierung" fest und fuhren wieder weg. Auch der zweite Mann entfernte sich.
Was geschah, nachdem der Streifenwagen mit dem polizeibekannten Obdachlosen den Supermarkt verließ, ist unklar. Die beiden vom Dienst suspendierten Beamten schweigen beharrlich. Bekannt ist bislang nur noch, dass sie den betrunkenen Mann gegen 20 Uhr auf die Straße setzten. Warum, darüber rätseln nun die Kollegen am Sund. Wenn der Betrunkene eine Gefahr für sich selbst gewesen wäre, hätte ihn die Streifenwagenbesatzung ins Krankenhaus fahren oder in die Obhut der Mitarbeiter seines Obdachlosenasyls geben müssen. Wäre der Mann eine Gefahr für andere gewesen, hätten er in die Ausnüchterungszelle gehört. Da dies nicht geschah, drohen den Beamten dienstrechtliche Konsequenzen.
Sollte die Staatsanwaltschaft nach den Ermittlungen jedoch Anklage wegen Aussetzung eines Schutzbefohlenen, Aussetzung mit Todesfolge oder gar wegen fahrlässiger Tötung erheben, drohen den beiden Polizisten drei bis fünf Jahre Haft, verdeutlicht Schneider-Brinkert den Ernst der Lage.
Die ermittelnden Beamten suchen Zeugen, die genaueres über die Geschehnisse am Sky-Markt oder später am Stadtrand berichten können. Innenminister Gottfried Timm (SPD): "Wir nehmen die Sache sehr ernst."
Ostseezeitung
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