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23.12.2002
Auf den Spuren eines Zwangsarbeiters - Jan M. aus Polen hofft auf Entschädigung - Suche nach Belegen in Schwerin

Schwerin Jan M. war Erntehelfer in Warnitz, verlud Panzersperren in Berlin und schob lange Schichten im Schweriner Gaswerk. Freiwillig war das nicht: Der Pole wurde 1939 grundlos verhaftet und nach Westen deportiert. M. war einer von Millionen Zwangsarbeitern in Deutschland. Jetzt hofft er auf eine Entschädigung für das Unrecht.

Von Matthias Hufmann

Fast anderthalb Jahre nach Beginn der Auszahlungen für ehemalige NS-Zwangsarbeiter hat die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" an mehr als eine Million Opfer erste Entschädigungsraten überwiesen. Bis Ende des Jahres rechnet der Sonderbeauftragte Otto Graf Lambsdorff damit, knapp zwei Milliarden Euro auszahlen zu können. Die größten Beträge gehen nach Russland, an die Ukraine, die jüdische Gemeinschaft, in die baltischen Staaten und nach Polen. Jan M. allerdings gehört bislang nicht zu den Empfängern.

Der heute 82-Jährige kann keinen Nachweis dafür erbringen, dass er tatsächlich als Zwangsarbeiter beschäftigt war. Sein Name taucht in keiner Liste auf, Verzeichnisse von Schweriner Melde- oder Arbeitsämtern existieren nicht mehr. M. muss sich für eine Bescheinigung aus Deutschland möglichst präzise an das erinnern, was er jahrzehntelang verdrängt und verheimlicht hat. In seiner Heimat galten Zwangsarbeiter in der Regel als Vaterlandsverräter, weil sie dem Feind "geholfen" hatten. Auch M. half den Deutschen - weil er musste. Vergessen kann er das bis heute nicht.

Die Arbeit war hart, das Heimweh groß

Im November 1939 wurde M. in Czéstochowa verhaftet. Mit dem Zug wurde er nach Schwerin gebracht. Ein Bauer brauchte Helfer. Die Arbeit auf dem Feld war hart, das Heimweh groß: Im Herbst 1942 versuchte er die Flucht, kam bis Berlin, wurde dort erwischt. Nach kurzer Haft musste der damals 22-Jährige für drei Monate ins Arbeitslager Groß Beeren - zum Verladen von Panzersperren. Danach ging es zurück nach Schwerin: M. saß im Gefängnis in der Blücherstraße, arbeitete im Gaswerk und landete schließlich wieder dort, wo sein Leidensweg begann: auf dem Hof in Warnitz.

Jan M. hat seine Erlebnisse mittlerweile in einem Brief festgehalten, der dem Schweriner Stadtarchiv vorliegt. Das Schreiben ging zunächst an das Internationale Rote Kreuz in Hessen, von dort aus zu den Archiven von Bund und Land.

Die Angaben prüfen jedoch konnten erst Bernd Kasten und Jens-Uwe Rost. Ergebnis: Die Schilderungen von M. sind plausibel. Im Adressbuch von 1941 ist der Warnitzer Landwirt verzeichnet, bei den Stadtwerken, zu denen das Gaswerk gehörte, waren mindestens 20 polnische Zwangsarbeiter beschäftigt, am Blücherplatz gab es einen Gefängnistrakt im Justizgebäude.

Entscheidung nicht in Deutschland

Ob diese Spuren von M. allerdings als Beleg ausreichen, wird nicht in Schwerin entschieden. Das Antwortschreiben geht nach Polen. Die deutsche Stiftung gibt das Geld, Partnerorganisationen in Osteuropa bewerten Anträge und zahlen aus, das Finanzministerium beaufsichtigt. 5,2 Milliarden Euro befinden sich im Fonds, je zur Hälfte bezahlt von der Wirtschaft und der Regierung.

Je nach Opferkategorie werden zwischen 2556 und 7669 Euro gezahlt. Tausende Anträge sind täglich bei den Organisationen eingegangen - mehr als 300 Antragsteller suchten bislang nach Dokumenten über ihre Zwangsarbeit in Schwerin.

"Fast alle von ihnen kommen aus dem Osten - aus der Ukraine, Weißrussland und Polen", sagt Bernd Kasten, der Leiter des Stadtarchivs. "Sie mussten damals bei den Deutschen Holzwerken, bei der Malerinnung, in der Molkerei, bei der Reichsbahn oder bei Landwirten arbeiten. Untergebracht waren sie vor allem im Arsenal, dem heutigen Innenministerium des Landes." Kasten schätzt, dass stets bis zu 500 Zwangsarbeiter in Schwerin waren - Tausende insgesamt. Die meisten sind längst gestorben. Nur wenige können auf eine späte Entschädigung hoffen - wie Jan M.

Hintergrund: Mehr Zeit für Recherche und Prüfung

Mehr als 2,1 Millionen Anträge haben die Partnerorganisationen der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" erhalten, knapp 1,7 Millionen davon wurden genehmigt. Darunter sind nicht nur Zwangsarbeiter, sondern auch etwa 900000 Berechtigte, die zwangsweise in der Landwirtschaft beschäftigt waren.

Der Anspruch auf Entschädigung geht auch nach dem Tod der Betroffenen nicht verloren. Wer nach dem 15. Februar 1999 verstorben ist, dessen Angehörige erhalten die volle Summe.

"Die Befürchtungen vom Missbrauch der Gelder haben sich nicht bewahrheitet", so der Stiftungsvorsitzende Michael Jensen. Prüfteams konnten bei mehr als 30000 Einzelprüfungen keinerlei Beanstandungen feststellen.

Die Auszahlungen sollten eigentlich bereits im nächsten Jahr beendet sein, jetzt werden sie jedoch bis mindestens 2005 verlängert. Grund: Viele Antragsteller können ihren Anspruch nicht so glaubhaft machen, wie es das strenge Stiftungsgesetz fordert. Prüfung und Recherche in Archiven brauchen Zeit.

Schweriner Volkszeitung

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