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20.12.2002
Haftstrafe gegen Spiegelmacher aufgehoben - Greifswalder NPD-Vorsitzender kommt mit Bewährung davon

Stralsund (dpa) Der Greifswalder NPD-Kreischef Maik Spiegelmacher muss nicht hinter Gitter. In dem Berufungsverfahren hat das Stralsunder Landgericht den 29-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Damit revidierte das Gericht das Urteil des Greifswalder Amtsgerichts, das Spiegelmacher im Dezember 2001 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und einer Trunkenheitsfahrt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt hatte. Außerdem muss sich Spiegelmacher einer Alkoholtherapie unterziehen, sowie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit und eine Geldstrafe von 500 Euro leisten.

Ostseezeitung

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