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18.12.2002
Opfer-Organisation kritisiert Urteil - LOBBI: Neubrandenburger Gericht ließ rechte Gesinnung außer Acht

Neubrandenburg (dpa) Das Urteil des Landgerichts wegen der Tötung eines Behinderten vom Montag ist nach Angaben der Opfer-Organisation LOBBI bei Eltern und Betreuern des 19-jährigen Opfers auf Unverständnis gestoßen. Wie die Landesweite Opferberatung, Beistand und Information für Betroffene rechter Gewalt (LOBBI) gestern erklärte, habe das Gericht nicht untersucht, welche Rolle der rechte Hintergrund der Täter und das Anderssein des Opfers spielten. Beide hatten einen Lehrling, der einen Herzschrittmacher trug, durch Tritte an den Kopf getötet.

Die Täter hätten kurz vor der Tat in der betreuten Wohngemeinschaft des späteren Opfers Plakate mit "Neger"-Musikern abgerissen. Völlig außer Acht geblieben sei, ob die als geistige Behinderung wahrgenommene Persönlichkeit des 19-jährigen Opfers auch ein Grund für die Tat war.

Schweriner Volkszeitung

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