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17.12.2002
Nach tödlichen Tritten Haft für rechte Täter - Fast sieben bzw. dreieinhalb Jahre für Mord in Neubrandenburg verhängt
Neubrandenburg (ddp) Zwei 17 und 20 Jahre alte junge Männer müssen wegen Körperverletzung mit Todesfolge hinter Gitter. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 17-Jährige im Mai einen körperbehinderten Lehrling in Neubrandenburg mit Springerstiefeln zu Tode getreten hat und verurteilte ihn gestern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Sein 20-jähriger Komplize muss für dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Das Gericht erkannte bei dem jüngeren Angeklagten auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge, bei dem Älteren auf gefährliche Körperverletzung.
Details zu den Hintergründen der Tat wurden erst am Tag der Urteils bekannt, da der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde. Demnach sollen sich die beiden Täter als Angehörige der rechten Szene bekannt haben. Am 15. Mai wollten sie sich mit dem späteren Opfer beim gemeinsamen Alkoholtrinken getroffen haben. Dabei hätten die drei den Entschluss gefasst, baden zu gehen. Der Lehrling aus Waren, der einen Herzschrittmacher trug, wollte dazu seine Badehose aus seinem Quartier holen. Dort habe einer der beiden Poster von schwarzen Musikern abgerissen, weil "Neger nicht an die Wand gehören". Gegen Mitternacht sei der Streit am Badesees eskaliert. Dabei soll das Opfer zunächst drei Faustschläge ins Gesicht bekommen haben. Anschließend habe der 17-Jährige dem auf dem Boden Liegenden Tritte an den Kopf verpasst. Als sich Zeugen näherten, flohen die Angreifer. Das Opfer starb an seinen Kopfverletzungen auf dem Weg ins Krankenhaus.
Schweriner Volkszeitung
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