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22.11.2002
Blockade möglich, aber mit Folgen - Debatte in Neubrandenburg über Zivilcourage


Von Wolfgang Rex, Schwerin

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird demonstriert, wenn Neonazis durch Städte marschieren. Mit Folgen solcher Demos beschäftigen sich Polizei, Justiz und PDS.

Am kommenden Montag soll in Neubrandenburg über Aktionen gegen Neonazis diskutiert werden. Die Landtagsfraktion der PDS hat interessierte Bürger, Gewerkschaften, den Polizeipräsidenten der Stadt, den Präventionsrat und den 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters eingeladen. Ein Grund ist das erneute Einschreiten von Polizei gegen Demonstranten. Die wollten am 19. Oktober einen Marsch von Neonazis durch Neubrandenburg verhindern. Eine von der CDU beantragte Sondersitzung des Schweriner Landtags am Montag zu Steuerausfällen wurde auf zehn Uhr vorverlegt, um der PDS den Neubrandenburger Termin um 18 Uhr zu ermöglichen.

Wie der Landtagsabgeordnete Torsten Koplin gegenüber ND erklärte, soll am Montag ein Neubrandenburger Appell gegen Rechtsextremismus angenommen werden. Im vorgeschlagenen Text des Appells steht auch: »Keine Gewalt gegen friedliche Straßenblockaden, sie sind zulässig.« In Mecklenburg-Vorpommern erlebten Demonstranten unterschiedliches Vorgehen bei Sitzblockaden auf Straßen. Am 1. September 2001 schlug in Greifswald Polizei nicht auf Blockierer ein.

Da stand Oberbürgermeister Arthur König (CDU) inmitten der Demonstranten. In Neubrandenburg griff die Polizei nach einer friedlichen Demo im Sommer diesen Jahres am 19. Oktober wieder zu Gewaltmitteln gegen Blockierer.

Anfang der Woche diskutierte die Landtagsfraktion der PDS in Schwerin mit dem Justizminister Erwin Sellering (SPD) sowie mit Hartmut Bosch, Staatssekretär im Schweriner Innenministerium. Minister Sellering sprach laut Augenzeugenberichten über sein »Verständnis für Straßenblockierer«. Allerdings müssten solche Demonstranten rechtliche Folgen in Kauf nehmen, so Sellering. Das beträfe auch Abgeordnete.

Innenstaatssekretär Bosch ernannte die Straßenblockaden zu strafbaren Akten. Blockierer hätten das Ziel, eine genehmigte »Demonstration« zu verhindern. Bosch berief sich dabei auf den Paragrafen 21 des Versammlungsgesetzes sowie die garantierte Demonstrations- und Meinungsfreiheit. Ungeachtet dessen hat das Bundesverfassungsgericht Straßenblockaden als mögliche Form von Bürgerprotest bezeichnet. PDS-Abgeordneter Koplin äußerte seine Sorge über eine andere Ansicht des Staatssekretärs. Der hatte »rechte« Demos als Teil jugendlichen Protestverhaltens bezeichnet.

Diskutiert wurde auch über eine mögliche Partnerschaft zwischen Polizei und Gegendemonstranten. Die hat nach Teilnehmerangaben im Sommer in Neubrandenburg funktioniert, im Oktober dagegen nicht. Der Abgeordnete Koplin schlug vor, dass Vertreter von Staatsanwaltschaften an Protestorten anwesend sind und so Konflikte verhindern.

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