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19.11.2002
Gericht hebt Jüdischen Friedhof auf - Anwohner klagten gegen Stadtvertreterbeschluss - Kommune Schwerin erwägt Berufung

Werdervorstadt Das Verwaltungsgericht hat die Genehmigung des Jüdischen Friedhofs in der Bornhövedstraße aufgehoben. Damit folgten die Richter einer Anwohnerklage gegen den Friedhof.

Knackpunkt ist der Stadtvertreterbeschluss vom September 1996. Damals hatten die Schweriner Kommunalpolitiker der "Neuanlage des Jüdischen Friedhofs" an der Bornhövedstraße mehrheitlich zugestimmt (SVZ berichtete). Der Hintergrund: Der heute 1218 Mitglieder zählende Landesverband besaß bis dahin keine eigene Begräbnisstätte, die Überführung der Toten nach Berlin war zu teuer. Da das 1717 angelegte Friedhofs-Areal der Jüdischen Gemeinde gehört und die zuständigen Behörden zustimmten, votierten letztlich auch die Stadtvertreter für die Neuanlage des Friedhofes, der bis 1940 als Begräbnisstätte diente und während des Krieges von den Nazis zerstört wurde.

Seitdem fanden an der Bornhövedstraße keine Beerdigungen von Juden mehr statt. Die Landeshauptstadt hat mittlerweile ein rund 2000 Quadratmeter großes Gelände auf dem Waldfriedhof für die Jüdische Gemeinde zur Verfügung gestellt. Laut Hugo Klöbzig, Chef des kommunalen Eigenbetriebes Soziale Dienstleistungen Schwerin (SDS), zu dem die städtischen Friedhöfe gehören, fanden bislang bereits mehr als zehn Bestattungen nach jüdischem Glauben auf dem Waldfriedhof statt. Allerdings nutzt die Jüdische Landesgemeinde im Vorfeld der Beisetzungen die Feierhalle auf ihrem Friedhof an der Bornhövedstraße.

Angst vor kontaminiertem Grundwasser

Die Klage der Anwohner richtet sich aber nicht nur gegen den als störend empfundenen Friedhof in unmittelbarer Nähe der eigenen Wohnung. Aufgrund des höher gelegenen Friedhofsgeländes befürchten die Kläger, dass kontaminiertes Wasser vom Friedhofsgelände in das Grundwasser des eigenen Grundstückes gelangen und zu gesundheitlichen Schäden führen könnte.

Das Verwaltungsgericht Schwerin befand, dass die Stadt als Genehmigungsbehörde des Friedhofes einen "Mindestabstand zwischen Friedhof und benachbarten Wohngrundstücken hätte gewährleisten müssen", so Susanne Wollenteit, Pressedezernentin des Schweriner Verwaltungsgerichtes. Außerdem, so die Richter, habe die Stadt "die hydrogeologische und grundwasserhygienische Eignung der Flurstücke nicht ausreichen geprüft". Insbesondere seien keine Bodenproben genommen worden.

Doch genau das habe die Stadt gar nicht machen können, beklagt Hauptverwaltungsamtsleiter Hartmut Wollenteit, der auch das städtische Rechtsamt leitet. "Angesichts des jüdischen Glaubens von der ewigen Totenruhe kann ich mir nicht vorstellen, dass die Jüdische Gemeinde jemals Probebohrungen auf ihrem seit fast 300 Jahren als Friedhof genutztem Gelände zugelassen hätte", sagt Wollenteit. Letztlich hätten Untere Abwasserbehörde und Gesundheitsamt 1997 auch ohne Bohrungen der Neuanlage des Friedhofes zugestimmt.

Wollenteit sagte dennoch gegenüber SVZ, dass die Verwaltung derzeit eine Nachprüfung im Sinne der Kläger prüfe. Und im Interesse der Jüdischen Gemeinde sowie der Umsetzung des Stadtvertreterbeschlusses hält der Hauptverwaltungsamtsleiter den Gang in die Berufung vor dem Verwaltungsgericht für wahrscheinlich.

Um den Jüdischen Friedhof in Schwerin hatte es bereits 1997 einen langen Streit gegeben - damals ging es um Tiefbauarbeiten, bei denen Gebeine ausgegraben wurden - , der letztlich erst durch ein persönliches Treffen des damaligen Chefs des Zentralrats der Juden in Deutschland, Ignaz Bubis, und Ex-Oberbürgermeister Johannes Kwaschik in Schwerin beigelegt werden konnte (SVZ berichtete). Der Streit hatte deutschlandweit ein großes Medienecho hervorgerufen.

Timo Weber

Schweriner Volkszeitung-Schwerin

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