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13.11.2002
Gericht verurteilt rechten Schläger - Opfer hatte in Anklam Rudolf-Heß-Aufkleber von Laternen entfernt
Ostvorpommern (hg). Zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung hat das Anklamer Amtsgericht einen 28-jährigen Mann aus der rechten Szene verurteilt. Sowohl Staatsanwalt Klaus Fischer als auch Amtsgerichtsdirektor Jörg Dräger sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte einen 23-Jährigen aus Liepen mit Fäusten niedergeschlagen und obendrein mit einem Fußtritt misshandelt hat. Grund für die Attacke: Das couragierte Opfer hatte Rudolf-Heß-Aufkleber von Laternenpfählen entfernt, die der 28-Jährige kurz zuvor angeklebt hatte. Rechte hatten in der Vergangenheit Anklam mehrfach mit Aufklebern und Plakaten mit d em Konterfei des einstigen Hitler-Stellvertreters regelrecht zugekleistert (wir berichteten). Zwar schwieg der viermal vorbestrafte Angeklagte im Gerichtssaal zu den Vorwürfen, den jungen Liepener am 23. Januar zur Mittagszeit vor dem Toilettenhäuschen in der Anklamer Baustraße vor den Augen von dessen Freundin und weiteren Zeugen zusammengeschlagen zu haben. Doch die übereinstimmenden Aussagen des Opfers und mehrerer Zeugen schienen dem Gericht glaubhaft. So berichtete der 23-Jährige, dass er im Auto saß, als der Angeklagte ihn angriff. "Auf einmal hielt genau neben mir ein anderes Auto", und der 28-Jährige sei ausgestiegen. "Er hat mich aus dem Auto gezerrt und gleich auf mich eingeschlagen", erinnerte sich der junge Mann, der mehrere Prellungen im Gesicht und eine blutige Nase erlitt.
Die Art der Rache für die abgerissenen Heß-Aufkleber erfülle den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung, war Staatsanwalt Fischer nach der Beweisaufnahme überzeugt: "Wir können diese Tat nicht mehr nur mit einer Geldstrafe sanktionieren", meinte er mit Blick auf das Vorstrafenregister des Angeklagten.
Dräger schloss sich mit seinem Urteil der dem Plädoyer der Anklagebehörde an und schärfte dem 28-jährigen Arbeitslosen ein: "Jetzt sind sie an einem Punkt, an dem Sie ruhiger treten müssen." Werde er noch einmal straffällig, bleibe es wohl nicht bei einer bloßen Bewährungsstrafe. Stattdessen müsse der 28-Jährige dann mit einem Gefängnisaufenthalt rechnen. Der Angeklagte nahm das Urteil an.
Nordkurier-Usedom
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