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08.11.2002
Mord hinter verschlossenen Türen verhandelt - Öffentlichkeit von Prozeß gegen Rechte in Neubrandenburg ausgeschlossen

AUS DEM GERICHTSSAAL BERICHTET - Von unserem Redaktionsmitglied Kirsten Ziegler

Neubrandenburg. Täterschutz geht vor öffentliches Interesse: Die des Totschlags Angeklagten wurden gestern erst dann in den Gerichtssaal geholt, nachdem der Vorsitzende Richter den Fotografen und Kameramännern die Tür gewiesen hatte.
Vor dem Neubrandenburger Landgericht müssen sich die zur Tatzeit 17 und 20 Jahre alten Lehrlinge wegen der Tötung des körperbehinderten Klaus-Dieter L. verantworten. Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit wirft der Staatsanwalt ihnen vor. Nachdem dieser die Anklage verlesen hatte, stellte der Rechtsanwalt des jüngeren Angeklagten den Antrag, die Öffentlichkeit von dem Verfahren auszuschließen. Sein Mandant könne sich sonst nicht freimütig äußern und das sei wiederum im Interesse der Erziehung wichtig, begründete er seinen Antrag. Während die Richter außerhalb des Saales berieten, blickte der aus Greifswald stammende 17-Jährige immer wieder verunsichert in Richtung Zuhörer. Der 20-jährige mitangeklagte Neubrandenburger hatte dagegen seinen Blick starr auf die Tischplatte geheftet. Von der Beratung zurückgekehrt, verkündeten die Richter, dass dem Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stattgegeben wird.

Weitere Strafsache

Wie der Staatsanwalt in der Anklage ausführte, standen die beiden Tatverdächtigen am 15. Mai dieses Jahres unter Alkoholeinfluss. Nachdem sie den Nachmittag mit dem 19-jährigen Lehrling aus Waren in einer Wohnung auf dem Datzeberg verbracht hatten, machten sie sich am späten Abend auf den Weg zum Reitbahnsee. Auf einem unbeleuchteten Weg kam es schließlich zu einem Streit. Dort habe der ältere Angeklagte Klaus-Dieter L., der einen Herzschrittmacher trug, gegen eine Wand geschubst und mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Als der Warener am Boden lag, traten beide - der jüngere Angeklagte trug Springerstiefel mitStahlkappen - mindestens zehnmal auf ihn ein. Sie ließen erst von ihm ab, als sich zwei Passanten näherten, und flüchteten. Auf dem Weg ins Krankenhaus verstarb der 19-Jährige infolge der schweren Kopfverletzungen. Seine Peiniger konnte die Polizei knapp zwei Wochen später dingfest machen. Gegen den 20-jährigen Neubrandenburger wird in diesem Prozess außerdem in einer weiteren Strafsache verhandelt. Am 6. Februar dieses Jahres soll er bei Streitigkeiten einen Jugendlichen mit einer Schreckschusspistole verletzt haben. Nächster Verhandlungstermin ist Montag, der 18. November.

Nordkurier-Neubrandenburg

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