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07.11.2002
Elf Verfahren nach antifaschistischem Protest in Neubrandenburg - Anklagen wegen Landfriedensbruch sowie Verstoß gegen Versammlungs- und Waffengesetz
Neubrandenburg. Elf Ermittlungsverfahren führt die Staatsanwaltschaft bislang im Zusammenhang mit der Demonstration am 19. Oktober. Allesamt haben Gegendemonstranten im Visier, wie Nordkurier vom Leitenden Oberstaatsanwalt Rainer Moser erfuhr. Bei klarer Beweislage sollen die ersten Anklagen wegen Landfriedensbruchs und Verstößen gegen das Versammlungs- sowie das Waffengesetz möglichst schnell zu Gericht gebracht werden, kündigte er an.
Nordkurier-Neubrandenburg
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