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06.11.2002
Rechter Aufmarsch wird Juristen noch weiter beschäftigen - Neubrandenburger OB Paul Krüger strebt Grundsatzentscheidung an
Von unserem Redaktionsmitglied Marlis Guth
Neubrandenburg. Der Rechtsstreit um die Demonstration rechter Kameradschaften geht weiter. Eine Grundsatzentscheidung der Verwaltungsrichter vor künftig möglichen Demonstrationen strebt Oberbürgermeister Paul Krüger (CDU) an. "Das Verfahren zur Demonstration am 19. Oktober ist ein Präzedenzfall", betont er. "Vor Wiederholungen muss eine Entscheidung her."
Da die Berufung auf "öffentliches Interesse", mit dem die Stadt die gewünschte Marschroute über den Engelsring verwehren wollte, die Verwaltungsrichter nicht überzeugt hatte, müssen nun weitere Argumente in Betracht gezogen werden, so Paul Krüger. Er sieht sie im Grundgesetz gegeben. "Das Recht auf Handlungsfreiheit, insbesondere auf Bewegungsfreiheit, das für tausende Menschen beschnitten wird, wenn Demonstranten die Lebensader der Stadt lahm legen", führt das Stadtoberhaupt an. Und: das Recht auf körperliche Unversehrtheit. "Wird etwa der Rettungsdienst behindert, ist das nicht mehr gegeben", stellt der OB fest und verlangt: "Die Richter müssen zwischen diesen Grundrechten und dem zweifellos hoch zu bewertenden Recht auf Demonstrationsfreiheit abwägen." Krüger hofft darauf, dass im Ergebnis die Einflussmöglichkeiten der Stadt auf Marschrouten und Versammlungsplätze gestärkt wird. Derzeit werden im Rathaus weitere mögliche verwaltungsgerichtliche Schritte geprüft.
Hausfriedensbruch fraglich
Ob die rechten Kameradschaften mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen müssen, ist noch offen. Das Rechtsamt der Stadt, das den möglichen Erfolg einer Klage prüfen sollte, kam zu der Ansicht: "Ein diesbezüglicher Strafantrag" dürfte sich hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzung, "wer in das befriedete Besitztum widerrechtlich eindringt" schwierig gestalten, da das Rathaus inklusive Treppe nicht ,befriedet` ist. "Dennoch wird der Sachverhalt weiter untersucht.
Zum Vorteil könnte den Demonstranten werden, dass sie der polizeilichen Aufforderung zum Verlassen der Treppe nachgekommen waren. Letztlich sollen sie nur drei bis maximal fünf Minuten auf der Treppe zugebracht haben, wie Polizei und Ordnungsamt einschätzen. Eine Aussage, die bei Beobachtern des Szenarios indes auf Widerspruch treffen dürfte. Mindestens 15, wenn nicht gar 20 Minuten habe der Aufzug gedauert, äußerten übereinstimmend mehrere vom Nordkurier befragte Augenzeugen. Auch auf digitalen Fotos lassen sich die Zeitabläufe in etwa so rekonstruieren.
Nordkurier
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06.11.2002
Kommentar: Der kleine Unterschied
Von unserem Redaktionsmitglied Marlis Guth
Es mag auf den ersten Blick haarspalterisch erscheinen, darüber zu feilschen, ob die rechten Demonstranten am 19. Oktober nur drei bis fünf Minuten oder doch 15 bis 20 Minuten auf den Stufen des Neubrandenburger Rathauses posieren konnten. Fakt ist: Jede Minute ist eine zuviel.
Bei näherem Hinsehen aber ergeben sich doch aus verschiedenen Zeitangaben ganz erhebliche Unterschiede in der Lesart einer Geschichte: Drei Minuten sprechen für ein umgehendes Eingreifen der Ordnungshüter, für ihr entschiedenes Handeln gegen augenscheinliches Unrecht. Sie passen ins Bild vom jederzeit erfolgreichen, angemessenen Einsatz der Polizei und einer problemlos funktionierenden Zusammenarbeit mit dem Krisenstab im Rathaus.
Dieses Bild wandelt sich, hätten die Rechten tatsächlich 20 Minuten auf den Stufen verbracht. Dann nämlich hat die Polizei sie zunächst tatenlos gewähren lassen. Dann war auch der Krisenstab zwischenzeitlich überfordert und musste - statt selbst zum Treppenputzer zu werden - erst einmal nach der Telefonnummer der Polizei suchen. Doch: Wer will so etwas hören, von einigen "Stänkerern" mal abgesehen? Da machen drei bis fünf Minuten die Sache einfacher.
Nordkurier
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