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28.10.2002
Urteil: Eine Jahr Jugendstrafe auf Bewährung - Mit Messer gegen Nazi-Angriff in Altwarp verteidigt
B.Paswalk/Altwarp (gh). Die Jugendkammer des Landgerichts Neubrandenburg, die III. Große Strafkammer, hat Thomas B. wegen der Messerstecherei in Altwarp am 13. April dieses Jahres zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der heute18 Jahre junge Mann erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von einem Jahr.
Die Vollstreckung der Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, hieß es in einer Mitteilung des Pressesprechers des Landgerichtes, Christian Deutsch. Grund dafür sei, dass Thomas B. - entgegen der Anklage, die ihm einen versuchten Totschlag vorgeworfen hatte - nicht vorgehabt hätte, das Opfer zu töten, hieß es weiter in der Begründung zu dem Urteil. Vielmehr habe er sich gegen den Angriff von Mitgliedern einer eher rechtsgerichteten Gruppe unter Einsatz seines Taschenmessers verteidigen wollen. Das schicksalsschwere Zusammentreffen der Jugendlichen habe bereits auf der Fähre von Swinemünde nach Altwarp begonnen, schilderte Deutsch den Tathergang. Schon auf dem Schiff sei es zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen zwei Jugendgruppen gekommen. Die Gruppe, zu der auch der später schwer Verletzte gehörte, habe sich selber als "Rechts" definiert. Wobei, so merkt Christian Deutsch an, es sich augenscheinlich um keine "Hardcore-Rechten" gehandelt habe. Diese vermeindlich Rechten sollen dann per Handy weitere Kumpels an den Hafen in Altwarp beordert haben. Ihr Vorhaben, laut Deutsch, der Gruppe, zu dem der Angeklagte Thomas B. gehörte, Stress zu machen, sie "aufzuklatschen". Nachdem das Schiff in Altwarp festgemacht hatte, hätten sich die etwa 20 "Rechten" zwei bis drei aus der sechs Mann starken Gruppe der "Andersdenkenden" rausgegriffen.
Thomas B. sagte aus, dass er sich lediglich verteidigt habe. Elf Zeugen, die aus beiden "Lagern" stammten, vernahm die Jugendkammer des Landgerichts Neubrandenburg in dieser Sache.
Grenzen überschritten
Man kam zu der Überzeugung, dass Thomas B. beim Versuch sich zu verteidigen allerdings die Grenzen des Erlaubten und zur Verteidigung erforderlichen deutlich überschritten habe, indem er das Opfer mit insgesamt sieben Stichen in Bauch, Leiste und Rücken erheblich und mit heute noch andauernden Folgen verletzt hat.Die Angegriffenen erlitten leichte Verletzungen infolge der Schläge der Angreifer. Ob Mitgliedern der Gruppe der 20 "Rechten" Strafverfahren drohen, konnte Deutsch nicht sagen. Bis Redaktionsschluss war es dem Nordkurier nicht möglich, dazu eine Auskunft einzuholen.
Nordkurier-Pasewalk
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