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22.10.2002
Polizeieinsatz gegen Jugendliche in der Kritik - PDS-Jugendverband kritisiert Übergriffe in Neubrandenburg
Nach der Nazidemo will Neubrandenburg eine Neuauslegung des Grundgesetzes beim Demonstrationsrecht erreichen. Linke kritisieren den Polizei-Einsatz.
Neubrandenburg (OZ) Eine Demo rechter Kameradschaften am Sonnabend in Neubrandenburg sorgt für Nachwehen bei Gesetzgebung und Polizei.
"Wir wollen in Zukunft rechtsextremistische Aufmärsche von vornherein verhindern", sagte gestern Neubrandenburgs amtierender Oberbürgermeister Reiner Wieland (PDS). Die Stadt wolle mit allen juristischen Mitteln eine Neuauslegung des Grundgesetzes erreichen. In der Verfassung sei nicht nur das Demonstrationsrecht garantiert. Auch die Rechte auf Freizügigkeit sowie auf Leben und Unversehrtheit. Diese Rechte würden durch Nazi-Aufmärsche stark eingeschränkt, erklärte Wieland, da Straßenverkehr und Rettungsdienst behindert würden. Neubrandenburg wolle für eine Grundsatzentscheidung zum Demonstrationsrecht bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen.
Dass Rechtsextremisten unter Polizeischutz acht Stunden in Neubrandenburg demonstrieren konnten, kritisiert der PDS-Landesjugendverband "solid" in einem offenen Brief an die Landesregierung. Dagegen sei "eine friedliche Sitzblockade von der Polizei brutal aufgelöst" worden. Erst nach dem Einsatz von Schlagstöcken flogen Steine und Flaschen gegen Polizisten. "Wir verurteilen diese Würfe, aber der erste Schritt ging von der Polizei aus", heißt es in dem Brief.
Die meisten Sitzblockaden seien friedlich gewesen, so Andreas Wegner, Sprecher der Polizeidirektion Neubrandenburg. Die Polizei wollte wie im März eine gewaltfreie Demo. Während des gesamten Einsatzes sei aber ständig mit Flaschen und Steinen auf Polizeibeamte geworfen worden. Eine Sitzblockade sei nach zwei Stunden und mehrfacher Aufforderung, aufzustehen, aufgelöst worden. "Der Einsatzleiter räumt ein, dass einzelne Polizeibeamte möglicherweise überzogen bei der Räumung der Sitzblockade reagiert haben", erklärte Wegner. Das werde ausgewertet.
Für Maximilian Wallerath, Prof. für Öffentliches Recht an der Universität Greifswald, gebe es bei Sitzblockaden eine Kollision von Grundrechten und ein Vakuum in der Rechtssprechung. "Auch wenn eine Sitzblockade als Ausübung des Demonstrationsrechts verstanden werden kann, ist die zunächst angemeldete Demonstration vom Grundgesetz mit einem gewissen Vorrang versehen", erklärt er. Verwaltungsbehörden und Gerichte können Demonstrationen aber Auflagen erteilen: so militante Auftritte und das Skandieren von Parolen verbieten, Demo-Ort und -Route verändern. Im Polizeiermessen liege es, wie sie die angemeldete Demo gegen Störungen sichere. "Da muss die Einsatzleitung schnell entscheiden, ob die Umleitung einer Demonstration möglich und zumutbar ist, ob die Sitzblockade aufgelöst oder die Demo beendet wird", sagte Wallerath.
Ostseezeitung
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