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30.12.2004
Schwerin: 31-jähriger Ausländerfeind zieht vor Bundesgerichtshof
Schwerin (epd). Das Urteil gegen einen 31-Jährigen aus Boitzenburg (Mecklenburg-Vorpommern) wegen eines ausländerfeindlichen Angriffs auf ein griechisches Wirtspaar wird nun den Bundesgerichtshof beschäftigten. Nach Angaben des Schweriner Landgerichts vom Mittwoch ist der wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Mann erneut in Revision gegangen.
Die Schweriner Kammer hatte am 18. Dezember die erste Berufung des Angeklagten gegen das vom Amtsgericht Hagenow im September 2003 verhängte Strafmaß verworfen, da es keine neuen Sachverhalte in der Verhandlung erkannt hatte. Dabei stellte es zwar kein rechtsextremistisches Motiv für den Überfall fest, es sprach jedoch davon, dass die Tat offensichtlich auf Ausländerfeindlichkeit beruht.
Die ebenfalls am 18. Dezember ergangenen Urteile gegen die beiden 25 und 26 Jahre alten Mitangeklagten seien hingegen rechtskräftig, hieß es weiter. Das Landgericht hatte gegen sie Freiheitsstrafen ohne Bewährung von zwei beziehungsweise 1,5 Jahren verhängt. Die beiden Brüder sollen dem Gericht zufolge im September vor drei Jahren das griechische Restaurant in Boizenburg mit der Absicht aufgesucht haben, Ärger zu machen. Nachdem der griechische Wirt sie vor die Tür gesetzt hatte, soll ihn der hinzugerufene 31-Jährige durch die Glasscheibe der Tür mit einer Holzstange zwei Mal ins Gesicht gestoßen und verletzt haben. Das Gericht bescheinigte den Angeklagten ein hohe Aggressivität. Zudem soll der 25-Jährige "Sieg Heil" und eine Beleidigung gegen den Koch ausgesprochen haben.
Nach Angaben des Hilfevereins für Opfer rechtsextremistischer Gewalt "Lobbi" hatte der gelernte Koch schwere Kopfverletzungen erlitten und 60 Prozent seines Geruchs- und Geschmackssinns verloren. Seine Frau leide noch immer unter den psychischen Spätfolgen und sei arbeitsunfähig. Das Ehepaar war nach der Tat mit Hilfe von "Lobbi" nach Griechenland gezogen, nachdem es zuvor 35 Jahre in Deutschland gelebt hatte. Das Ehepaar war im Berufungsprozess als Nebenkläger aufgetreten, aber nicht zur Verhandlung erschienen.
epd
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