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09.07.2004
Den Demonstranten droht keine Strafverfolgung - Kreisverwaltung: Aktion in Jürgenstorf als schlechtes Signal gewertet


Von unserem Redaktionsmitglied Jens-Uwe Berndt

Jürgenstorf. Den Asylbewerbern, die am Mittwoch in Jürgenstorf für eine Stunde die B 194 blockiert hatten, droht keine Strafverfolgung. Das teilte gestern der Leiter der Demminer Polizeiinspektion, Eckhard Mohns, mit. "Die hochrichterliche Rechtssprechung billigt Protestierern solche Straßensperrungen zu", erläuterte der Inspektions-Chef. "Eigentlich haben wir es hier mit einer Nötigung zu tun, diese wird mit der Räumung aber wieder aufgehoben." Auch bei Deutschen werde so verfahren. Unterschiede in der Rechtsauslegung würden nicht gemacht.

Gegen den Afrikaner, der gedroht hatte, das Heim anzustecken (der Nordkurier berichtete), wurde Strafanzeige erstattet. "Leider Gottes sind wir der Steinewerfer nicht habhaft geworden", bedauerte Mohns. "Das geht in Richtung Landfriedensbruch, ist zumindest Widerstand gegen Vollzugsbeamte. "Allerdings hätte die Gefahrenabwehr während des Einsatzes gegenüber der Ergreifung der Steinewerfer im Vordergrund gestanden.

Rainer Plötz, Kreis-Ordnungsamtsleiter, wertete am Mittwoch noch vor Ort die Aktion der Ausländer als schlechtes Signal. "Das wird dem Verhältnis zwischen Asylbewerbern und Jürgenstorfern nicht förderlich sein", stellte er fest. Frank Rämisch von der Demminer Ausländerbehörde betonte gestern, dass das Geld für die Asylbewerber weiter 14-tägig ausgezahlt wird. Die Forderung der Demonstranten, die Zahlung auf einmal im Monat zu beschränken, werde nicht erfüllt. Einen Tag der offenen Tür im Asylbewerberheim Jürgenstorf soll es in absehbarer Zeit aber trotz allem geben.

Nordkurier-Demmin

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