|
26.06.2004
Verteidigung weist versuchten Mord zurück - Gestern Plädoyers im Landgericht Rostock
Rostock (mlh) Die Verteidiger beantragten gestern im Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichtes Rostock für ihre Güstrower Mandanten Erwin Tobias und Christian D., Ronny W. und Steffen F. Jugendstrafen von zwei bis zu dreieinhalb Jahren auf Bewährung. Einen versuchten Mord wiesen sie zurück. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, Andreas Z. in der Nacht des 10. November 2003 in seiner Wohnung in der Baustraße 26 in Güstrow geschlagen, beraubt und anschließend Feuer gelegt zu haben. Das Haus brannte nieder. Andreas Z. konnte sich retten (SVZ berichtete).
Die Gruppendynamik des Handelns sahen alle Verteidiger als Ursache für das Eskalieren der Tat an. Keiner der Angeklagten hätte das völlige Niederbrennen des Hauses und schon gar nicht den Tod des Andreas Z. im Sinn gehabt.
Für alle Angeklagten sei zudem schon in der Nacht klar gewesen: "Wenn wir geschnappt werden, dann sagen wir alles". So könnte ihre Geständnisbereitschaft und ihre Entschuldigungen gegenüber dem Opfer zu ihren Gunsten gewertet werden. Als strafverschärfend betrachteten alle Verteidiger den Vertrauensmissbrauch, den ihre Mandanten gegenüber dem Opfer begingen, und zählten dazu auch die einschlägigen Vorstrafen der Angeklagten.
Für Erwin-Tobias D. (21) wurde eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren, für seinen 18-jährigen Bruder Christian eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten, für Ronny W. (20) drei Jahre Freiheitsentzug und für Steffen F. eine zweijährige Bewährungsstrafe beantragt. Alle Angeklagten bedauerten in ihrem letzten Wort die Tat. Das Urteil wird am 1.Juli um 14 Uhr verkündet.
Schweriner Volkszeitung-Güstrow
|