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18.06.2004
Kommission empfiehlt Duldung des Algeriers - Ärztliches Gutachten kann Abschiebung verhindern

Neubrandenburg (rw). Der Algerier Fodil F. sollte weiter geduldet werden, um sich ärztlich behandeln zu lassen. Das hat die Landes-Härtefallkommission der Neubrandenburger Ausländerbehörde empfohlen und den Verein Lobbi informiert. Über dessen Antrag hat sie Mittwoch beraten.

Die Empfehlung zur Duldung des derzeit im Bützower Knast in Abschiebehaft sitzenden Algeriers (der Nordkurier berichtete) verbindet sie mit Bedingungen: Die ärztliche Behandlung von Fodil F. müsse medizinisch erforderlich, nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz durchführbar und in Algerien nicht ausreichend sichergestellt sein.

Die Kommission regt an, durch die Ausländerbehörde Sachverständigen-Rat einzuholen. Sollte sich ergeben, dass eine medizinische Behandlung nicht mehr erforderlich sei oder eine Behandlung in Algerien hinreichend wäre, könne die Härtefallkommission keine Empfehlung an die Ausländerbehörde geben, heißt es in dem Schreiben weiter. Sonstige Gründe für eine weitere Duldung von Fodil F. sehe sie nicht.

Dass sich die Kommission mit dem Fall befasst, hatte Innenminister Gottfried Timm (SPD) Demonstranten zugesagt, die sich vor dem Neubrandenburger Rathaus für den 23-jährigen Algerier einsetzten. Der war in Neubrandenburg von vermutlich Rechtsextremisten geschlagen und getreten worden. Darauf hin musste ihm ein Hoden entfernt werden. Später war amtsärztlich Reisetauglichkeit festgestellt und Fodil F. bei einem Besuch der Ausländerbehörde verhaftet worden.

Nordkurier-Neubrandenburg

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