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28.04.2004
Viele Vorwürfe konnten nicht erhellt werden - Polizisten können auf Freispruch hoffen
Im Prozess gegen zwei Polizisten, denen Körperverletzung im Amt vorgeworfen wird, beantragte der Staatsanwalt wegen offener Fragen Freispruch. Das Urteil wird am Dienstag verkündet.
Kröpeliner-Tor-Vorstadt. Ein Stuhl simuliert den Sitz eines Polizeifahrzeuges, mit dem Matthias L. in einer Märznacht vor zwei Jahren von der Niklotstraße aus in den "Zentralgewahrsam" gebracht worden war. Dann händigt die Richterin dem Angeklagten Lutz H. Handschellen aus, mit denen der Polizist - wie in jener Nacht - die Handgelenke des Matthias L. auf dem Rücken fesseln muss. L. erhebt sich leicht aus dem Sitz, weitet die Arme, schiebt die Fessel unter dem Sitzfleisch hindurch bis in die Kniekehlen und steigt akrobatisch mit dem rechten, dann mit dem linken Fuß über die Handschellen hinweg. Mit den Händen, zwar noch gefesselt, kann er jetzt, wie in der Vernehmung angegeben, vor seinem Körper agieren: eine eindrucksvolle Demonstration seiner Glaubwürdigkeit.
Matthias L. tritt als Nebenkläger gegen die Rostocker Polizeibeamten Lutz H. und Jens S. auf, die ihm und einem weiteren jungen Mann in der Märznacht nach einer Beschwerde wegen Ruhestörung die Personalien abverlangt hatten. L. weigerte sich, die Situation eskalierte. Ein Arzt attestierte ihm später diverse Verletzungen, darunter einen losen Zahn, Hämatome und Schürfwunden, die er den Beamten anlastet.
Vor dem Amtsgericht ging es gestern um die Beweisaufnahme. Tatsächlich könnten die Lädierungen von Schlag, Stoß und Sturz herrühren, bestätigte der in den Zeugenstand gerufene Arzt. Trittspuren am Oberschenkel von Stahlkappenschuhen, die L. dem Beamten H. vorwarf, hatte er allerdings nicht diagnostiziert. Offen blieb die Ursache für "Prellmarken" an der Stirn Matthias L.s. Er hatte zunächst angegeben, von S. und H. gegen den Polizeibus "geschmissen" worden zu sein - später sagte er aus, ein- bis zweimal von den Beamten mit dem Kopf gegen die Fahrzeugscheibe gestoßen worden zu sein. Die Aussage der Beamten, er habe sich die Verletzungen selbst zugefügt, um die beiden zu belasten, deklassierte L. als "Schutzbehauptung".
Am Ende stand in vielen Punkten Aussage gegen Aussage; Zeugen fielen aus oder hatten Erinnerungslücken. Den Vorwurf der Aggressivität Matthias L.s gegen die Uniformierten widerlegten L.s Bekannte, den Vorwurf der Beamtentritte widerlegten Beamte. "Es steht fest, dass hier unwahre Angaben gemacht wurden", erklärte der Staatsanwalt, er sei allerdings "nicht sicher, von welcher Seite". Wei er "keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung" sah, plädierte er auf Freispruch; die Anwälte der beiden Beamten folgten dem Antrag. Die Anwältin von Matthias L. sah die Körperverletzung im Amt als erwiesen an; sie beantragte ein Jahr Freiheitsentzug für Lutz H. und Jens S.
MARTINA PLOTHE
Ostseezeitung-Rostock
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