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26.01.2004
Nicht jede Wade kann entzücken - Drei Monate Haft "pur" wegen Zeigens von Symbolen verfassungswidriger Organisationen

Gerichtsreport

Der Fall:

Ein inzwischen 22-jähriger Crivitzer ist angeklagt, am 24. Mai 2003 auf dem Marktplatz der Stadt Symbole verfassungswidiriger Organisationen öffentlich getragen und zur Schau gestellt zu haben. Nicht zum ersten Mal, wie die Hauptverhandlung zeigen wird.

Parchim So richtig entzückt war Polizeiobermeister B. nicht über die buntgestylte Männerwade, die ihm Dirk M. an jenem lauen Maienabend auf dem Crivitzer Marktplatz präsentierte. Ganz im Gegenteil! Was er da sehen musste, erfüllte einen Straftatbestand - und ließ ihn zur Tat schreiten.

SS-Runen und Hakenkreuz sauber eintätowiert

Eigentlich war es nur ein Routineeinsatz. Eine aufgeregte Crivitzerin hatte im Sternberger Polizeirevier angerufen. Auf dem Marktplatz würde eine Gruppe Jugendlicher Bierflaschen nach ihrem eigentlichen Zweck als Wurfgeschosse entsorgen. Was tatsächlich so war.

Eigentlich wollten die Ordnungshüter die Jugendlichen nur dazu bewegen, das böse Tun zu lassen und die Scherben wegzuräumen. Und dabei fiel POM B. genannte Wade auf. Auf einem wohlgeformten Männerbein, nur knielang bekleidet, prangten deutlich sichtbar zwei SS-Runen und ein nicht unbedingt unscheinbar zu nennendes Hakenkreuz. Alles sauber tätowiert, wie auf den Fotos im Gerichtssaal noch einmal zu sehen ist. Ein an einer Kette auch schön sichtbar getragener Anhänger mit gekreuzten Schwertern und einem hakenkreuzverbrämten Stahlhelm musste nicht abgelichtet werden. Er liegt als Beweisstück der Anklage bei.

Die lautet auf Zeigen und Tragen von Symbolen verfassungswidriger Organisationen, vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt. Pech für Dirk M., dass ihm das nicht zum ersten Mal angekreidet werden muss. Schon einmal hatte er, im Januar 2002 noch Heranwachsender, nach Gewalttätigkeit die Polizei mit dem Hitlergruss empfangen. Das Landgericht hielt dafür und für die damalige Körperverletzung zwei Jahre Jugendstrafe für tat- und schuldangemessen. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, aber die war nach diesem erneuten Ausrutscher (!?) gleicher Natur verwirkt.

Nun sitzt er seit Juli 2003 die zwei Jahre in der Jugendstrafanstalt Neustrelitz ab. Von dort wird er, inzwischen zumindest nach Jahren erwachsen, umziehen in die JVA Bützow. Aufenthaltsdauer dort: drei Monate. Die sollte es, kurz aber knackig, dann auch sein, befand das Parchimer Schöffengericht unter Vorsitz von Strafrichter Bernd Sandkuhl.

Verteidigung hielt eine Geldstrafe für ausreichend

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Monate gefordert, die Verteidigung hielt eine Geldstrafe noch als ausreichend. Der Rechtsbeistand sah "den öffentlichen Frieden, wenn überhaupt, nur am unteren Level gestört". Irgendwie, so der Eindruck, sollte das Ganze in die Nähe des Dummen-Jungen-Streiches gerückt werden. Was es eben ganz und garnicht war, wie das Gericht befand.

Das richterliche Dreigestirn stellte eine "doch sehr massiv verfestigte rechte Einstellung" beim Angeklagten fest. Damals wie heute. Oder wie soll man jemanden sonst einordnen, der das Tragen und Zeigen genannter und anderer Symbole für "alltäglich und völlig normal" hält?

Die Freiheitsstrafe soll laut Gericht deshalb auch weniger die Gesellschaft, sondern denn 22-jährigen Angeklagten schützen. Vor sich selbst nämlich. Aber eine Frage bleibt: Kann man auf diese Art und überhaupt jemanden vor seinen eigenen, verwirrten Gedankengängen bewahren?

Dieter Schmekel

Schweriner Volkszeitung-Lübz

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