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26.11.2003
Schläger kommt mit Bewährung davon
Grimmen Im März dieses Jahres wurden Bewohner des Obdachlosenheims in
Grimmen. misshandelt, mit Faust- und Fußtritten traktiert. Unglaublich: Einem wurde sogar ein Fernseher an den Kopf geworfen. Die Täter waren junge Männer. Einer aus dieser Gruppe musste sich jetzt vor dem Grimmener Amtsgericht veranworten.
Der 19-jährige Olaf W. (alle Namen von der Redaktion geändert) wird in Handschellen in den Gerichtssaal geführt, er war für drei Wochen in Haft genommen worden.
Olaf W. hatte bisher nicht viel Erfolg in seinem Leben - nach dem Abschluss der 9. Klasse brach er eine Lehre als Kfz-Mechaniker ab.
"Ich habe zu oft gefehlt", sagt er. "Haben Sie Kontakt zu Ihren Eltern?", fragt der Richter. "Geht", so die Antwort. Er fahre ab und zu mal hin. Die Eltern hatten ihren Sohn während der drei Wochen, in denen er in Haft saß, nicht einmal besucht, keinen Brief geschrieben.
"Wie soll es jetzt weitergehen mit Ihnen?", will der Richter wissen. "Was passiert heute Abend, wenn sie wieder nach Hause kommen?" Und er ahnt es - es wird getrunken, mit den alten Kumpels gefeiert. Und er rät ihm dringend, sich helfen zu lassen. "Sonst geht es gegen den Baum."
Die Betreuerin vom Jugendamt hatte zuvor berichtet, dass Olaf W. die Hilfe des Jugendamtes nicht mehr haben wollte. Aber auch sein Alkoholproblem sei noch nicht ausgestanden. Er habe zwar eine Entgiftung gemacht, doch noch keine Therapie.
Der Richter verurteilte das Verhalten des jungen Mannes, der sich die Schwächsten der Gesellschaft ausgesucht hatte, um sie zu schädigen: Bewohner des Obdachlosenheims. "Zwischen denen und Ihnen gibt es keine großen Unterschiede - es ist nur das Alter", stellte er eindringlich fest.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Jugendstrafe mit zwei Jahren Bewährung und als Auflagen, dass sich Olaf W. einmal monatlich beim Jugendamt meldet und eine Alkoholtherapie absolviert.
Am Ende wurde Olaf W. zu sechs Monaten Jugendstrafe mit zwei Jahren Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb von drei Monaten ableisten und ist einer Bewährungshelferin zu unterstellen.
Ein zweiter junger Mann, der neben Olaf W. auf der Anklagebank saß, konnte vom Schuldvorwurf freigesprochen werden. Olaf W. hatte versichert, dass jener bei dem Überfall auf die Obdachlosen nicht dabei gewesen war.
Ostseezeitung-Grimmen
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