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10.09.2002
Mit Springerstiefeln ins Gesicht getreten - Nach Brutalität in Crivitz: Richter bleibt unter Strafantrag - zwei Jahre auf Bewährung
Anfang Januar versetzen sie die Kleinstadt Crivitz in Angst und Schrecken: Jungs mit Glatzen und Springerstiefeln. Sie recken die Arme zum Hitlergruß, schieben ein überdimensionales Hakenkreuz in den Schnee. Und greifen auch Menschen an. Mehrere Opfer werden bei den Übergriffen zum Teil auf offener Straße verletzt.
Inzwischen sind sechs der Gewalttäter von Amtsgerichten zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Der 20-jährige Jan* aber muss sich vor dem Landgericht Schwerin verantworten. Seine Anklage ist die schwerwiegendste: Mordversuch.
Er wollte mit seinen Kumpanen bei Rudi* eigentlich nur einen der üblichen Saufabende fortsetzen. Doch dann rastet Jan aus. Ein falsches Wort - und er, groß und stark, fühlt sich beleidigt von Rudi, dem schmächtigen, arbeitslosen Trinker. Mit seinen Springerstiefeln tritt er ihm ins Gesicht. Danach zertrümmert er eine Scheibe der Wohnzimmertür, verletzt sich dabei. Als Rudi es wagt, ihm sein blutverschmiertes Taschentuch anzubieten, stürzt sich Jan wieder auf den bereits schwer verletzten Mann, würgt ihn. Rudi läuft blau an, er röchelt. Das geht offenbar selbst Jans hartgesottenen Kumpels zu weit. "Hör auf!", rufen sie. Jan lässt von seinem Opfer ab.
Grundgesinnung als Motiv
Letztlich von sich aus, schließt die Staatsanwaltschaft aus den Zeugenaussagen im Laufe der Hauptverhandlung. Die Vertreterin der Anklage hält nun nicht mehr am Mordvorwurf fest. Sie plädiert auf gefährliche Körperverletzung und versucht herauszufinden, warum Jan so explodierte. "Das hat mit der Grundgesinnung zu tun, die dahinter steht", ist sie überzeugt. Eine Art "Herrenmenschen-Ideologie". Die Auffassung, es gebe Menschen, die weniger wert sind - Arbeitslose, Alkoholiker. Sie kennt das aus vergleichbaren Prozessen.
In jüngerer Vergangenheit sind in Mecklenburg-Vorpommern mehrfach Obdachlose von jungen Männern zu Tode geprügelt worden. "Wenn die Täter in den Spiegel sehen würden, müssten sie sich pausenlos selbst schlagen", sagt sie mit Blick auf Jan.
Seit er 16 ist, trinkt er regelmäßig zu viel. Von der Familie hat er sich gelöst. Er fühlte sich vom Stiefvater vernachlässigt, seit die jüngere Schwester geboren wurde, sagen Gutachter im Prozess. Ein schwieriger Junge mit Schulproblemen. Konflikte kann er nicht aushalten.
Da trifft er auf junge Leute, die ihn so nehmen, wie er ist. Die ihm keine unangenehmen Fragen stellen. Dass seine neuen Freunde der rechten Szene angehören - wohl Zufall, sagt eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe vor Gericht. Man trinkt zusammen, hört rechte Musik - eine "Einstiegsdroge", die verbindet. Er plappert nach, was er hört, sagt die Frau von der Gerichtshilfe.
Sieben Monate in U-Haft
Der Familie gefällt Jans neuer Umgang nicht. Der Großvater nimmt ihn zu sich. Doch Jan fühlt sich genervt. Er zieht zu einem Kumpel nach Crivitz, schmeißt seine Lehre, begeht Straftaten. Anfang Januar schlägt er Rudi zusammen, Ende Januar zeigt er auf dem Marktplatz in Crivitz vor den Augen der Polizei den Hitlergruß. Im Februar wird er wegen des Angriffs auf Rudi festgenommen. Nun lehnt auch die NPD seinen Aufnahmeantrag ab. Sieben Monate sitzt er jetzt in U-Haft. Das genügt, findet sein Verteidiger. Jan habe Rudi nie töten wollen und sich im Übrigen von der Szene gelöst. Er hält eine zweijährige Jugendstrafe auf Bewährung für angemessen. Die Staatsanwältin hatte zuvor zweieinhalb Jahre Haft gefordert.
Die Richter folgten gestern dem Antrag des Verteidigers und verurteilten Jan wegen schwerer Körperverletzung und für den Hitlergruß zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Jan habe in seiner "maßlosen Wut" den Tod seines Opfers in Kauf genommen, aber dann doch aus "freien Stücken" abgelassen, begründet Richter Horst Heydorn das Strafmaß. "Milde, aber vertretbar", sagt die Staatsanwältin in einer ersten Stellungnahme.
Schon halb im Gefängnis
Jan kann den Gerichtssaal frei verlassen, muss sich aber an Auflagen halten: in eine speziell betreute Jugendwohnung ziehen, seine Lehre beenden, mit Sozialarbeiter und Bewährungshelfer arbeiten, die Suchtberatung aufsuchen. Aus dem Schneider ist er damit noch nicht. Der Richter formuliert es salopp: "Wenn Sie sich weiter mit Ihren alten Kumpels volllaufen lassen, stehen Sie schon mit einem Bein im Gefängnis."
*Namen geändert
Schweriner Volkszeitung
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