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07.09.2002
Abschiebung von 40 Ausländern verhindert - Härtefallkommission bilanziert bisherige Arbeit

Schwerin (dpa) Die Härtefallkommission in Mecklenburg-Vorpommern hat seit ihrer Gründung vor drei Jahren die Abschiebung von rund 40 Asylbewerbern verhindert oder zumindest verzögert.

Die Kommission untersucht Härtefälle auf Antrag und gibt den Behörden eine Empfehlung. "Den zuständigen Ausländerbehörden wurde in vielen schwierigen Fällen eine wichtige Entscheidungshilfe gegeben", würdigte Innenminister Gottfried Timm (SPD) gestern die Arbeit der ehrenamtlichen Kommission. In ihr arbeiten Vertreter von Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und Landesregierung.

Seit Gründung der Kommission gingen 66 Anträge für 189 von Abschiebung bedrohte Asylbewerber ein, sagte der Vorsitzende Ruben Cardenas. Acht Anträge für zusammen 19 Betroffene seien mit positivem Ergebnis geprüft worden, neun Anträge für 24 Menschen zumindest eingeschränkt positiv. Die Empfehlungen der Kommission lautete dann, dass die Abschiebung laut Gesetz nicht nötig ist oder dass damit noch gewartet werden soll, bis beispielsweise die Kinder das Schuljahr beendet haben.

"Manchmal hätten wir gern mehr geholfen, aber es gab keine Handhabe im Ausländerrecht", sagte Cardenas. So sollte eine türkische Familie abgeschoben werden, deren stark hörbehindertes Kind in einer Sonderschule mit besonderer technischer Ausstattung erst lernte, Gesprochenes zu verstehen. "Wir haben eingeschätzt, dass die mittellosen Eltern, die aus einer ländlichen Region der Türkei stammen, ihrem Kind in der Heimat ähnlich gute Möglichkeiten zur Entwicklung nicht bieten können", sagte Hartmut Siegmund von der Kommission. Jedoch sehe das Ausländerrecht in solch einem menschlichen Härtefall keine Verschonung vor Abschiebung vor. Die Familie sei dann kurz vor der Abschiebung verschwunden.

Timm verwies darauf, dass das neue Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2003 in Kraft treten soll, eine Härtefallklausel beinhaltet. "Damit bekommt die Kommission mehr Kompetenzen", sagte der Minister, ohne Einzelheiten zu nennen.

In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Anträge an die Kommission stetig zurückgegangen, so Timm. Ein Grund dafür sei, dass die Ausländerbehörden vom Ministerium Erlasse bekamen, "die es ihnen ermöglichen, bei ihren Entscheidungen zu weniger Härtefällen zu kommen". Nach Angaben des Innenministeriums wurden im vergangenen Jahr aus MV 378 Ausländer abgeschoben, im Jahr zuvor waren es 373.

Stichwort
Die Härtefallkommission des Landes ist ein von der Landesregierung eingerichtetes, behördenunabhängiges Gremium. Die Kommission wurde im Juli 1999 ins Leben gerufen. Sie kann im Einzelfall auf Antrag Empfehlungen an die Ausländerbehörde aussprechen, wenn sie aus humanitären oder sozialen Gründen in der Abschiebung eine besondere Härte sieht. Informationen bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission, Karl-Marx-Straße 1, 19053 Schwerin, Tel. 0385/588-2802, 588-2801 und 588-2800; Fax 588-2803. Im Internet unter: www.mv-regierung.de/im/

Schweriner Volkszeitung

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