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06.09.2002
Körperverletzung endete für jungen Mann vor Gericht
Greifswald (OZ) Mit der Auflage, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, und mit einer richterlichen Verwarnung verließ Martin K. am 4. September das Greifswalder Amtsgericht. Er war wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der heute 20-Jährige hatte sich am Abend des 15. März in diesem Jahr auf eine Schlägerei eingelassen. Erst hagelte es Fausthiebe und Fußtritte. Dann zog Martin K. sein Taschenmesser und verletzte einen Jugendlichen am Hals mit einer Schnittwunde. Was war gegen 21 Uhr in Schönwalde I geschehen? Der Angeklagte hatte gemeinsam mit seiner Schwester und ihrem damaligen schwarzen Freund Geburtstag gefeiert. Nach dem Abendbrot gingen alle zusammen auf die Straße. Leicht alkoholisiert spazierte der Angeklagte mit seiner Schwester und deren farbigen Freund den Thälmannring entlang. Dort begegneten sie anderen Jugendlichen. "Scheiß Neger", sagten die. Der Angeklagte fühlte sich sofort provoziert. "Scheiß Neger" - damit fing die Schlägerei an. Martin K. zögerte nicht lange und holte aus. Überraschend schnell schlug der schmale 19-Jährige zu. Seine Faust landete im Gesicht von John V. Fußtritte traktierten den Hintern von dessen Freund Enrico L. Plötzlich hatte der Angeklagte sein Taschenmesser in der Hand. Die Situation auf der Straße spitzte sich gefährlich zu. Martin K. hielt die 9 Zentimeter lange Klinge an den Hals von Enrico L. und verletzte den jungen Mann. In dieser Situation tauchte die Polizei auf und beendete die Auseinandersetzung. Die Beamten waren vor Ort, weil ein Anwohner anonym um Hilfe gebeten hatte. "Scheiß Neger" - wer diese Beschimpfung aussprach, blieb während der Verhandlung ungeklärt. Klar war allerdings das Auftreten der Jugendlichen, die als Zeugen geladen waren. Kurze Haare, T-Shirt mit dem Aufdruck Londsdale in Runenschrift und vier weitere Freunde zur Unterstützung an der Seite betrat die Gruppe den Gerichtssaal. Während der Angeklagte blass auf seinem Stuhl saß, strahlten die Zeugen vor guter Laune. Martin K. hat seine neunjährige Schulzeit 1999 ohne Realschulabschluss beendet. Zwei Mal brach er seine Lehre als Lackierer ab. Sie wäre nicht sein Ding, erklärte der junge Mann der Richterin. Seinen Lebensunterhalt bestreitet er heute als ungelernter Mitarbeiter bei Burger King für 5,05 Euro die Stunde. Er erklärte, dass er über die Abendschule den Realschulabschluss nachholen möchte. Der weiteren beruflichen Entwicklung könnte allerdings entgegenstehen, dass er jetzt vorbestraft ist. Das dennoch milde Strafmaß begründete die Richterin damit, dass der Angeklagte nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt wird. Einem Erwachsenen hätte eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten gedroht.
Ostseezeitung-Greifswald
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