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Brutaler Ueberfall- Angeklagte verurteilt
15.12.2010
von grie
GÜSTROW - Keiner der sechs Angeklagten im Phönix-Prozess muss ins Gefängnis. Alle fünf Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der zur Tatzeit noch jugendliche David M. erhielt 120 Arbeitsstunden. Das Gericht folgte im Strafmaß im wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Schuldig sind die jungen Männer aus Güstrow und Umgebung aber alle zusammen, unterstrich gestern Richterin Christa Woik bei der Urteilsverkündung vor dem Amtsgericht Güstrow.
Schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung haben sie begangen, als sie am 16. April 2009 den ehemaligen Phönix-Jugendklub am Güstrower Domplatz überfielen und dabei vier Personen verletzten sowie die Einrichtung demolierten. Alle Angeklagten, die der rechtsextremen Szene Güstrow angehören oder angehörten, zeigten sich geständig und entschuldigten sich bei den Opfern. Alle nahmen das Urteil an und stimmten den Schadenersatzforderungen der beiden beim Überfall am schwersten verletzten Nebenkläger zu.
Der 22-jährige Marcus M. aus Güstrow, der von dem Angeklagten Holger G. mehrere Schläge mit einem Schlagstock auf den Kopf erhielt, bekam 1500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der ebenfalls verletzte Anselm P. aus Güstrow erhält 1000 Euro Schmerzensgeld. Richterin Woik unterstrich, die Opfer hätten keine Chance zur Gegenwehr gehabt, da der Überfall sehr schnell vonstatten gegangen wäre. "Es war eine brutale Vorgehensweise." Straferschwerend seien zudem die Vorstrafen wegen diverser Gewaltdelikte bei den Angeklagten Thomas E., der zurzeit eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzt, Nils M. und Holger G. hinzu gekommen. Richterin Woik machte auch deutlich: "Der Überfall kam zustande wegen einer rechten Einstellung der Angeklagten." Diese Gesinnung sei zwar nicht verboten, wohl aber die ausgeübte Gewalt. Vier der Angeklagten legten gestern Geständnisse ab und belasteten sich gegenseitig. Thomas E. und David K. hatten bereits zuvor ausgesagt. Klar ist, dass sich alle sechs am Abend des 16. April 2009 in der Wohnung von Holger G. in Güstrow trafen und dort Alkohol konsumierten. Dort sei die Entscheidung gefallen, im Phönix "Sachen kaputt zu machen", so der Angeklagte David M. Mit dem Auto von Thomas E. seien sie dann zum Schlossparkplatz gefahren und zum Phönix gegangen. Wie der Rechtsanwalt des Angeklagten Holger G. für seinen Mandanten sagte, hätten sie "körperliche Gewalt und Sachbeschädigungen" im Sinn gehabt. Holger G. und David M. hätten dann vor dem Klub zwei Gäste, u.a. das Opfer Marcus M., angegriffen. Der Großteil sei dann in den Klub gestürmt. Hier und vor dem Klub flogen mindestens drei mit Teer gefüllte Flaschen. Im Klub wurden zudem drei Computer zerstört und weitere Personen leicht verletzt. Danach seien sie wieder abgezogen. Laut dem Zeugen Dieter P. aus Güstrow, der den Überfall beobachtete und die Täter kurzzeitig verfolgte, hätten sich die vermummten Täter dann im Eingangsbereich des Schlosses versteckt. Thomas E. habe dann den Wagen geholt und alle seien eingestiegen und wieder abgefahren, so der Angeklagte Maik B. Holger G. unterstrich noch, dass alle Angeklagten bei der Tat dabei gewesen seien und sich keiner rausgehalten habe. Er reagierte damit auf David K., der versuchte seine Tatbeteiligung herunterzuspielen. Ohne den Zeugen Dieter P. hätte der Fall kaum aufgeklärt werden können. Er merkte sich das Kennzeichen des Wagens von Thomas E., der dann auch als erster ein Geständnis ablegte und die anderen belastete. Die folgenden Geständnisse und Entschuldigungen aller Angeklagten wertete Richterin Woik als strafmildernd.
Schweriner Volkszeitung-Bützow
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