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02.08.2003
Doch kein Straftatbestand
Wolgast (OZ) Die rechte Szene darf offensichtlich - wie am vergangenen Samstag zur Abschlusskundgebung in Wolgast geschehen - die Wehrmacht und insbesondere die Waffen-SS öffentlich und namentlich ehren. Wie Polizeisprecher Axel Falkenberg gestern informierte, hätten entsprechende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen (OZ berichtete) in dieser Woche ergeben, dass es sich bei den gemachten Äußerungen nicht um einen Straftatbestand gemäß Paragraph 86 a des Strafgesetzbuches handele.
Ostseezeitung
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