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02.08.2003
Gericht lässt auch in zweiter Instanz Rechten mehr Raum - Oberverwaltungsgericht setzt Auflagen außer Kraft


Von unserem Redaktionsmitglied Uwe Reißenweber

Ostvorpommern/Greifswald. Im Rechtsstreit um schärfere Auflagen für den heutigen rechten Aufmarsch in Peenemünde gegen die dortige Wehrmachtsausstellung hat der Landkreis gestern erneut eine Niederlage kassiert. Nachdem schon das Verwaltungsgericht am Donnerstag ablehnend reagiert hatte (wir berichteten), brachte auch die nächste Instanz nichts. Wie der Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Greifswald, Martin Redeker, auf Nachfrage des UsedomKurier mitteilte, hat das OVG die Entscheidung bestätigt, dass das Tragen von T-Shirts dem von Uniformen oder Uniformteilen nicht gleichgeartet und auch nicht geeignet sei, Militanz auszudrücken. Mit dieser Begründung hatte der Landkreis eine Wiederholung der Vorgänge bei der Wolgaster Demo am vergangenen Wochenende verhindern wollen. Dort hatte die rechte Szene das gemeinhin geltende Uniformverbot unterlaufen, indem die Marschierer T-Shirts mit gleichlautenden Aufdrucken trugen, durch die die Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht. Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941-1944" indirekt geschmäht wird. Das OVG beauflagte die Veranstalter allerdings damit, dass die T-Shirts nicht in Kombination mit Bomberjacken, Springerstiefeln oder militärischen Kopfbedeckungen getragen werden dürfen.

Bestätigt habe man zudem den Spruch über den zweiten Streitpunkt, so Redeker. Demnach sei das Verbot des Mitführens bestimmter Länderfahnen und die Beschränkung der Zahl der auf der Kundgebung verwendeten Fahnen auf 30 vorläufig außer Kraft gesetzt. "Die unbeschränkte Verwendung von Länderfahnen sei unter Berücksichtigung der weiteren 15 Auflagen (!) voraussichtlich nicht geeignet, der Veranstaltung ein nationalsozialistisches Gepräge zu geben", zitierte Redeker das OVG. Kreis-Sprecher Christoph Krohn betonte indes, dass andere Auflagen wie das Verbot einer Kranzniederlegung in der Nähe einer Todesstelle von KZ-Häftlingen akzeptiert worden seien: "Wir sind überrascht, dass so viel durchgegangen ist."

Nordkurier-Usedom

02.08.2003
Kommentar: Uniformen

Nun können sie heute getrost wieder trommeln, Fahnen schwenken und ihre hasstriefenden Leibchen tragen, nach diesen Sprüchen des Ober- und des Verwaltungsgerichtes Greifswald. Die Rechtsradikalen, die in Peenemünde gegen die Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht. Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941-1944" demonstrieren wollen, haben den Rechtsstreit mit dem Landkreis um die Auflagen gewonnen. Die Argumentation der Richter, dass das Tragen von T-Shirts mit politischen Aufdrucken dem Tragen von Uniformen nicht gleichgeartet sei, ist indes schon merkwürdig geartet. Was sind Uniformen? Einheitliche Kleidungsstücke, die auch beim Marschieren getragen werden. Aber sei’s drum - wer es gerne einheitlich hat, erinnert ohnehin an die Herde hinter dem Leithammel. Besonders mit politischem Aufdruck.

Viel schlimmer ist die beabsichtigte Dämon-Stration auf dem Boden Peenemündes. Auf einem Boden, auf dem KZ-Häftlinge unmenschlich geschunden und auch ermordet wurden. Immerhin hat sich der Kreis damit durchsetzen können, dass dort keine Kranzniederlegung - womöglich zu Ehren der Menschenschinder und ihrer Helfershelfer - stattfinden darf. Sicher, die Demonstrationsfreiheit ist ein hohes Gut. Eines, das die Marschierer wahrscheinlich brutalstmöglich abschaffen würden. Bleibt jetzt, ihnen die kalte Schulter zu zeigen.

Uwe Reißenweber

Nordkurier-Anklam

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