Presse-Schau

worüber wird in den Medien geschrieben?

zurück zu den News

01.08.2003
Gericht schränkt Kreis-Auflagen für rechte Demo ein - Trommeln und T-Shirts mit einheitlichem Charakter erlaubt - Vize-Landrat kündigt Gang zur nächsten Instanz an

Ostvorpommern/Greifswald (ure). Das Greifswalder Verwaltungsgericht hat laut Vize-Landrat Armin Schönfelder (CDU) die vom Kreis vorgesehenen Auflagen für den morgigen rechten Aufmarsch gegen die Wehrmachtsausstellung in Peenemünde eingeschränkt. Der Grundtenor des Landratsamtes aber - alles Militärische zu unterbinden - sei erhalten geblieben. Gleichwohl werde man die nächste Instanz bemühen, um einzelne Auflagen durchzusetzen.

Demnach wird sich heute das Oberverwaltungsgericht damit beschäftigen, ob T-Shirts mit einheitlichen Aufdrucken getragen werden dürfen. Der Kreis hat dies nach entsprechender Vorgehensweise der Rechten bei der Demo in Wolgast untersagen wollen. Gemeinhin existiert bei Demonstrationen ein Uniformverbot. Der Argumentation folgte das Verwaltungsgericht gestern aber nicht, so der Vize-Landrat. Die Juristen hätten festgestellt, dass T-Shirts Freizeitbekleidung seien. Auch die kurzen Ärmel wiedersprächen dem Uniformcharakter, zitierte Schönfelder. "Die Richter haben unseres Erachtens nach die Intention des Gesetzgebers verkannt und sich nicht mit der Frage beschäftigt, ob die Kleidung gleichartig gestaltet ist", betonte der Dezernent. Die nächste Instanz solle darüber hinaus klären, ob mehr als 30 Fahnen erlaubt sein sollen. Auch das habe das Verwaltungsgericht bejaht, wenn auch schwarze, schwarz-weiß-rote und verbotene Flaggen untersagt worden seien. Der Kreis will nicht mehr als 30 Fahnen gestatten.

Akzeptieren wolle man indes den Richterspruch, dass drei Trommeln mitgeführt werden dürfen, sagte der stellvertretende Landrat. Immerhin sei verboten worden, sie im Gleichklang zu schlagen und Kommandos dazu zu erlassen. Entsprechend wolle man auch die Polizei instruieren.

Nordkurier-Usedom

diskutieren? auf ins Forum!