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31.07.2003
Situation um rechten Marsch spitzt sich zu - Veranstalter gehen gegen Auflagen vor

Insel Usedom/Anklam (OZ) Das Verfahren zur Genehmigung der für den 2. August geplanten Demonstration rechts-nationaler Kräfte in Peenemünde spitzt sich wenige Tage vor dem Ereignis zu. Wie gestern Nachmittag Vize-Landrat Armin Schönfelder gegenüber OZ sagte, hätten die Veranstalter um den Hamburger Worch und den Börnsener Jacobs auf die vom Kreis beabsichtigten Auflagen reagiert und sich noch vor offizieller Erteilung der ostvorpommerschen Landkreis-Verfügung an das zuständige Verwaltungsgericht Greifswald mit dem Ziel gewandt, einen so genannten vorbeugenden Rechtsschutz zu erhalten.

Diese Verfahrensweise, so der Jurist Schönfelder, sei nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig und außergewöhnlich; zumal erst recht dann, wenn man sich - wie derzeit - noch mitten im Verfahren befinde. Der Kreis wollte dem Gericht noch am Abend seine 18-seitige Verfügung schriftlich überstellen und werde "bei den Auflagen hart bleiben".

Die Rechten nehmen Anstoß an drei geplanten Auflagen, darunter dem Verbot Trommeln mitzuführen und danach zu marschieren. Laut Schönfelder habe Wolgast gezeigt, dass damit dem Demonstrationszug ganz eindeutig ein militärischer Charakter verliehen werde, zumal dort auch militärische Kommandos befolgt wurden. Zweitens will der Kreis das massenhafte Tragen von T-Shirts mit dem Aufdruck "Treu dem Volk gedient, habt ihr Reemtsma nicht verdient" verboten wissen. Dies verstoße gegen das im Versammlungsrecht fixierte Uniformverbot. Schließlich soll das Mitführen der Reichskriegsflagge und einer schwarzen Flagge verboten werden.

Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts hat unterdessen angekündigt, heute eine Entscheidung zu verkünden. Auch das Oberverwaltungsgericht sei bereits informiert - die zuständige Stelle für einen eventuellen Einspruch.

Die Veranstalter rechnen mit 500 Teilnehmern, Insider mit einer noch größeren Zahl, da die rechte Szene ihre Anhänger bundesweit mobilisiert.

Ostseezeitung-Wolgast

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