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Gericht spricht NPD-Mann frei

13.10.2010

Wolgast - Mit einem Freispruch endete gestern vor dem Wolgaster Amtsgericht eine Verhandlung gegen Christian Deichen, Mitglied der rechtsradikalen NPD und Wolgaster Stadtvertreter. Der 28-Jährige war angeklagt, im Internet Gegenstände mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zum Kauf angeboten zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf Deichen vor, am 16. Februar 2007 auf der Internet-Handelsplattform UnserAuktionshaus mit nach historischem Vorbild nachgefertigten Aufnähern und Ansteckern gehandelt zu haben, auf denen u. a. im Netz retuschiert dargestellte Hakenkreuze und der Spruch "Meine Ehre heißt Treue" abgebildet waren.

Deichen räumte ein, dass er zwar Nutzer der Auktionsplattform gewesen sei, die als größtes braunes Pendant zu eBay gilt. Die besagten Gegenstände habe er dort jedoch nicht eingestellt und auch nicht vorrätig besessen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz war Anfang 2007 auf UnserAuktionshaus entsprechend aufmerksam geworden. Im Verbund "Arbeitsgruppe Netzwerk" gingen damals die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium Stuttgart sowie das Bundeskriminalamt den Hinweisen nach.

"Am 11. September 2007 wurden Server und Festplatte des in Stuttgart ansässigen Auktionshaus-Betreibers Sascha D. sichergestellt und ausgewertet", berichtete gestern eine als Zeugin vorgeladene Ermittlungsbeamtin. Nutzer der Plattform hätten so identifiziert und Durchsuchungsbeschlüsse für bundesweit 180 Personen erwirkt werden können. Auch Deichens Wohnung wurde durchsucht, erwähnte Gegenstände mit den beschriebenen Symbolen allerdings nicht gefunden. Auch sein Computer war "sauber".

Vor Gericht äußerte Deichen die Vermutung, dass sich politische Gegner aus dem linken Spektrum illegal Zugang zu seinem Benutzerkonto verschafft und die Gegenstände eingestellt hätten, um ihm zu schaden. "Schließlich bin ich politisch aktiv und auch überregional bekannt." Möglicherweise, so eine andere Mutmaßung, habe ein Polizeibeamter die Gegenstände seinem Account fälschlicherweise zugeordnet: "Auch Polizisten sind Menschen und Menschen machen Fehler", so Deichen. Die Zeugin sagte, dass "bei unseren Ermittlungen kein Hacker-Angriff auf diese Seite festgestellt, aber auch nicht konkret danach gesucht wurde". Auch habe sie die Abbildungen der angebotenen Gegenstände nie gesehen, da seit der Versteigerung bereits ein halbes Jahr verstrichen und die Bilder gelöscht gewesen seien.

Michael Andrejewski, Deichens Verteidiger und NPD-Landtagsabgeordneter, hakte hier ein und erklärte, dass die dem Angebot beigefügten Zusätze "auf dem Bild retuschiert" und "wurde retuschiert" bedeuten könnten, dass die Symbole von Anfang an nicht auf den Gegenständen zu sehen waren. Obwohl die Staatsanwaltschaft den Hacker-Angriff als Schutzbehauptung des Angeklagten wertete und für den "einschlägig vorbestraften" arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger Deichen eine Strafe von 50 Tagessätzen á 20 Euro forderte, sprach Richter Konstantin Tränkmann ihn frei. "Es konnte nicht geklärt werden, welche Gegenstände konkret angeboten wurden", sagte er. Das Maß an Sicherheit, das er für eine Verurteilung brauche, habe er daher nicht.

TOM SCHRÖTER

Ostseezeitung-Greifswald

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