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30.07.2003
Aus dem Gerichtssaal - Jugendliche Schläger dürfen sich bewähren
Schockiert waren viele Grimmener Anfang des Monats, als bekannt wurde, dass Jugendliche einen Obdachlosen zusammengeschlagen hatten. Jetzt fand die Verhandlung statt.
Grimmen (OZ) Die Frage nach dem Warum blieb auch nach der Urteilsverkündung ungeklärt. Warum haben drei junge Erwachsene einen Obdachlosen, den sie am 30. Juni mitten in der Nacht schlafend in einer Garage fanden (OZ berichtete), getreten und mit einem Hammer auf ihn eingeschlagen?
Gemeinsam lernen Nico F., Tom K. und Marcel P. (alle Namen von der Redaktion geändert) Maler und Lackierer in den Ausbildungswerkstätten. Sie sind in ihrer Entwicklung nicht mit anderen 18-Jährigen gleichzusetzen, schätzte die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe ein. Tom K. und Marcel P. haben einen Hauptschulabschluss, Nico F. verließ nach Beendigung der achten Klasse die Hauptschule. Zwar waren alle drei bei der Tat volljährig, dennoch sahen Staatsanwalt, Richter und die drei Rechtsanwälte der Angeklagten es als notwendig, das Jugendstrafrecht anzuwenden.
An jenem Abend Ende Juni bereiteten die drei einen gemeinsamen Urlaub vor. Sie holten sich gegenseitig ab, tranken an der Aral-Tankstelle mehrere Bier und kauften sich insgesamt drei Flaschen Schnaps. Nach Mitternacht machten sie sich auf den Weg durch den Garagenkomplex im St.-Jürgen-Weg, um "nach Werkzeugen zu suchen". Einige Garagen hätten offen gestanden, ein oder zwei haben sie aufgebrochen, erinnern sich die Angeklagten. Schließlich kamen sie zu der Garage, in der sich der 46-jährige Wolfgang B., der eigentlich im Obdachlosenheim untergekommen ist, schlief. Zunächst fragten sie ihn, wie viele Personen anwesend seien. Als die Tür zum zweiten Mal aufging, traten sie Wolfgang B. mit Springerstiefeln gegen Oberkörper, an den Kopf, schlugen mit einem Hammer, den sie in einer anderen Garage mitgenommen hatten, auf seine Beine ein, bis jede Menge Blut floss. Erst dann ließen sie von ihm ab. Wolfgang B. verständigte daraufhin seinen Kumpel, den Garagenbesitzer, und gemeinsam gingen sie zur Polizei. Das Opfer musste insgesamt zehn Tage im Krankenhaus stationär behandelt werden, der gebrochene Arm ist heute noch nicht wieder in Ordnung. Am Kopf, Ohr und zweimal an den Beinen musste er genäht werden, zahlreiche Hämatome zeugten von Schlägen und Tritten.
Sowohl der Richter, als auch die Rechtsanwälte und der Staatsanwalt suchten nach dem Grund der jungen Männer, weshalb sie auf den Obdachlosen einschlugen. Doch auf diese Frage blieben alle drei Angeklagten stumm. Worte fanden sie allerdings gegenüber dem Geschädigten: Nico F. und Marcel P. entschuldigten sich während der Verhandlung bei Wolfgang B. Tom K. hatte bereits im Vorfeld einen Brief an ihn geschrieben. Sie versicherten, dass solch eine Tat sich nicht wiederholen wird. Dem entgegen steht aber zumindest die Absicht von Tom K., seine Springerstiefel, die als Waffen eingesetzt wurden, zurückzufordern. Auch Nico F. hatte solche Stiefel getragen, Marcel P. dagegen Turnschuhe.
Es scheint so, als ob zumindest bei Nico F. und Tom K. dieses Verhalten zur Gewohnheit werden könnte. Denn beide hatten aus ähnlichem Anlass bereits im Vorfeld zweimal mit der Polizei zu tun. Deshalb verbrachten sie den Zeitraum von der Tat bis zur Verhandlung auch in Untersuchungshaft.
Aufgrund des Jugendstrafrechts konnten die Angeklagten nur auf Bewährung verurteilt werden. Tom K. erhielt ein Jahr Freiheitsstrafe, Nico F. zehn Monate, da er nicht mit dem Hammer aktiv war. Beide müssen 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Eine Bewährungshelferin steht beiden zur Seite. Marcel P., erstmals mit dem Gesetz in Konflikt, kam mit einer richterlichen Ermahnung und 100 Arbeitsstunden davon. Springerstiefel und mit rechten Parolen bedruckte Kleidungsstücke wurden eingezogen.
ALMUT JAEKEL
Ostseezeitung-Grimmen
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