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22.07.2003
Erneuter Rückgang der Empfänger von Asylbewerberleistungen
Der seit 1999 zu verzeichnende Rückgang der Empfänger von Asylbewerberleistungen hat sich auch im Jahr 2002 fortgesetzt. Am Jahresende 2002 bezogen in Mecklenburg-Vorpommern 6 032 Asylbewerber und gleichgestellte Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das waren nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes 4,5 Prozent (- 283 Personen) weniger als im Vorjahr. Gegenüber 6 728 Asylbewerbern im Jahr 1999 hat sich die Zahl um über 10 Prozent reduziert.
Von den Regelleistungsempfängern erhielten 4 932 Grundleistungen in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen und in Einzelfällen als Geldleistung (- 8,2 Prozent gegenüber 2001) und 1 100 Leistungsbezieher (+ 16,9 Prozent) laufende Hilfe zum Lebensunterhalt analog dem Bundessozialhilfegesetz. Neben den Regelleistungen wurden in 2 527 Fällen (+ 10,2 Prozent) besondere Leistungen in Form von Krankenhilfe und Ähnlichem gewährt, eine Person erhielt ausschließlich diese Leistungen.
Zwei Drittel aller Asylbewerber (67,0 Prozent) waren männlich, über ein Viertel (27,8 Prozent) unter 18 Jahren und nur 3,6 Prozent 50 Jahre und älter. Das Durchschnittsalter betrug 25,2 Jahre.
Rund 68 Prozent der Hilfebezieher hatten eine Aufenthaltsgestattung, 15 Prozent waren geduldete Ausländer und 10 Prozent Familienangehörige. Die Unterbringung erfolgte zu 81 Prozent in Einrichtungen (Aufnahmeeinrichtung: 474 Personen und Gemeinschaftsunterkunft: 4 387 Personen), die übrigen waren dezentral untergebracht.
Der größte Teil der Asylbewerber, 2 370 Personen oder 39,3 Prozent, kam aus Asien, 22,5 Prozent (1 358 Personen) aus Afrika und 36,2 Prozent aus Europa, davon allein 948 Flüchtlinge aus Jugoslawien (Serbien und Montenegro) und 906 aus der Türkei.
Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, wurden im Jahr 2002 für Leistungen an Asylbewerber und an gleichgestellte Personen Bruttoausgaben in Höhe von 31,1 Millionen EUR aufgewendet, 0,3 Millionen EUR (+ 1,0 Prozent) mehr als im Jahr zuvor. Der größte Teil der Ausgaben entfiel mit 19,3 Millionen EUR auf Grundleistungen (- 1,1 Prozent), die als Sach- oder Geldleistungen beispielsweise für Ernährung, Unterkunft, Kleidung gewährt wurden. Weitere 6,3 Millionen EUR (+ 3,3 Prozent) wurden für die Unterstützung bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt ausgegeben. Zugenommen haben ebenfalls die gezahlten Bruttobeträge für Leistungen in besonderen Fällen um 13,2 Prozent auf 4,5 Millionen EUR, welche sich an dem Sozialhilfesatz orientieren. Diese Leistungsart können Empfänger von Grundleistungen nach Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes 1997 nach Ablauf von 36 Monaten in Anspruch nehmen.
Den Ausgaben standen Einnahmen, im Wesentlichen Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz sowie Leistungen von Sozialhilfeträgern, in Höhe von 0,4 Millionen EUR gegenüber, sodass sich Nettoaufwendungen von 30,8 Millionen EUR ergaben, 1,6 Prozent mehr als im Vorjahr.
Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern
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