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Mecklenburg-Vorpommern führt Gesinnungstest für Erzieher ein

In Mecklenburg-Vorpommern müssen Kita-Betreiber künftig nachweisen, dass sie und ihr Personal auf dem Boden der Verfassung stehen. Die Landesregierung will so verhindern, dass Neonazis die Kindereinrichtungen unterwandern.

27.07.2010

Schwerin - Als erstes Bundesland will Mecklenburg-Vorpommern per Gesetz verhindern, dass Neonazis Kindertagesstätten unterwandern. Künftige Kita-Betreiber müssen ab 1. August mit einer Selbsterklärung nachweisen, dass sie und ihre Mitarbeiter auf dem Boden der Verfassung stehen, wie Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) am Montag in Schwerin erklärte.

Hintergrund sind vier Bewerbungen von Rechtsextremen um eine Kita-Trägerschaft. "Wer sich nicht zweifelsfrei zum Grundgesetz bekennt, der darf keine Kita übernehmen", betonte Schwesig. Eine Vertreterin des Projekts Demokratie für Frauen im Landkreis Ludwigslust sprach von vier Versuchen, bei denen Rechtsextreme sich um Trägerschaft von Kitas bemüht hatten. Die Dunkelziffer sei allerdings erheblich höher, da nicht alle Versuche gleich erkannt würden. Zudem habe es einen Aufruf aus der rechtsextremen Szene an Frauen und Mädchen gegeben, sich als Kita-Erzieherinnen ausbilden zu lassen.

Der Erlass der Sozialministerin ist angelehnt an den Radikalenerlass des Innenministers, Lorenz Caffier, worin das Bekenntnis zum Grundgesetz bei Bewerbern für Wahl-Ehrenämter in Kreisen und Kommunen zwingend vorgeschrieben ist. So müssen etwa Kandidaten für Bürgermeister- und Landratsämter Selbstauskünfte abgeben.

Pflicht zur Selbsterklärung

Der Kita-Erlass gilt für alle Neuanträge, nicht für die bestehenden rund 1100 Kitas in Mecklenburg-Vorpommern, bei denen den Angaben zufolge gegenwärtig auch kein Anlass zum Eingreifen gesehen werde. Bei einem Trägerwechsel, werde der Erlass jedoch wirksam. Die anerkannten Träger, wie die Mitglieder der Wohlfahrtsverbände, sind laut Erlass verpflichtet, eine Selbsterklärung abzugeben, wonach sie Sorge dafür tragen, dass ihre Erzieher und Erzieherinnen auf dem Boden der Verfassung stehen. Bei den freien Trägern müssen zudem persönliche Erklärungen aller Beteiligten abgegeben werden. Wo dieses Bekenntnis verweigert wird, erfolge künftig keine Erlaubnis für den Betrieb einer Kita. Zudem würden die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte grundsätzlich um Stellungnahme gebeten, ob und inwieweit Kita-Träger eine Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

"Gutes Signal"

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Nieszery, lobte den Kita-Erlass: "Die Versuche der erklärten Anti-Demokraten, das demokratisch verfasste Gemeinwesen zu unterwandern, müssten auch im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung konsequent und mit allen juristischen Optionen unterbunden werden". Die Landesregierung setze fort, was in Sportvereinen, bei der freiwilligen Feuerwehr und anderen Ehrenämtern bereits Praxis ist. Der CDU-Landtagsabgeordnete Armin Jäger sieht in dem Kita-Erlass "ein gutes Signal an die vielen Menschen, die sich in unserem Bundesland jeden Tag vor Ort für Demokratie und Toleranz engagieren".

Mecklenburg-Vorpommern hat große Probleme mit Neonazis. Die rechtsextreme NPD sitzt im Landtag.

hen/apn/dpa

spiegel

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