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Freispruch für Löcknitzer NPD-Gemeindevertreter

Urteil könnte sich für Peter Huth als Bumerang erweisen

21.07.2010

Prenzlau (ipr) Am gestrigen Dienstag wurde der Löcknitzer NPD-Gemeindevertreter Dirk B. vor dem Amtsgericht Prenzlau vom Vorwurf der Nötigung und Beleidigung freigesprochen. Er war angeklagt, den Journalisten Peter Huth im August 2009 in der uckermärkischen Kleinstadt Brüssow den Weg versperrt, ihn beschimpft und für seine journalistische Arbeit Prügel angedroht zu haben.

In seiner Urteilsbegründung erklärte der Strafrichter: "Es kann so gewesen sein wie das Herr Huth erzählt. Es kann aber auch so gewesen sein wie das Herr B. erzählt." Hier stehe Aussage gegen Aussage. Das Gericht wisse nicht, wer recht hat. Deshalb wird Herr B. freigesprochen.

Der Staatsanwalt hatte zuvor eine Verurteilung von Dirk B. und eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro gefordert, weil er die Aussagen von Peter Huth für glaubwürdig hielt.

Dirk B. hatte in seiner Einlassung vor Gericht bestätigt, dass er am 18. August 2009 zufällig auf Peter Huth getroffen sei und ihn wegen eines Artikels auf gegenrede.info zur Rede gestellt habe. Er fühlte sich durch diesen Artikel in den Schmutz gezogen. Auch behauptete Dirk B., dass er Peter Huth im Mai letzten Jahres mehrfach seines Grundstückes verwiesen habe. Eine Behauptung die Peter Huth nach dem Prozess mit folgenden Sätzen kommentierte: "Es mag ja sein, dass Dirk B. jemanden seines Grundstückes verwiesen hat. Mich aber auf keinen Fall. Ich habe ihn zwei Mal in meinem Leben getroffen. Das erste Mal auf der NPD-Wahlkampfveranstaltung am 23. Mai 2009 in Löcknitz an dessen Ende er das Kamerateam und mich ganz im antisemitischen Jargon als 'Judenhaufen' bezeichnete. Das zweite Mal bei jenem Vorfall, der heute zur Verhandlung stand."

Nach der Beschreibung von Peter Huth vor Gericht hatte sich Dirk B. ihm zur Mittagszeit mit einer Bierflasche in der Hand in den Weg gestellt. "Na du Judensau, war wohl nichts los gestern in Brüssow!", spielte er laut Peter Huth auf einen am Vorabend misslungen Heß-Gedenk-Flashmob in Brüssow an. "Hättest mal nach Löcknitz kommen sollen. Da gab es eine Feier." Danach soll er ihn mit Worten wie Drecksack und Drecksau beschimpft und erneut als Judensau bezeichnet haben. "Sein Gesicht hatte er ganz nah an mich herangeführt." Auf der anderen Straßenseite hat ein zweiter Mann gewartet.

Im weiteren Verlauf seines Monologs drohte ihm der heute 41-jährige NPDler mehrfach Prügel an, falls er ihn noch einmal durch den Dreck ziehen würde. Zum Schluss kam der Satz "Wir wissen genau, wo du wohnst".

Der zweite Mann entpuppte sich vor Gericht als der Brüssower Fliesenleger Bernd R.. Er hatte den strittigen Vorgang von der anderen Straßenseite verfolgt und bestätigte voll und ganz die Darstellung seines Kumpels und Geschäftspartners Dirk B.

Während der Staatsanwalt in den Worten von Bernd R. eine Gefälligkeit sah, ließ der Richter diese bei seiner Bewertung des Vorfalls gänzlich außen vor.

Peter Huth geht davon aus, dass nun aufgrund einer Anzeige Dirk Bs gegen ihn wegen Verleumdung oder übler Nachrede ermittelt wird.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

gegenrede

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