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02.09.2002
Demonstrationen verliefen weitgehend friedlich - Strafanzeige wegen Hitlergruß/Eine Festnahme/Verdacht des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz in 55 Fällen

Weitgehend friedlich ist am Sonnabend in Rostock eine Demonstration des "Bündnisses Rechts" verlaufen. Trotz mehrerer Gegenveranstaltungen linker Gruppen sei es nicht zu Zusammenstößen gekommen, erklärte die Polizei gestern. Allerdings nahmen die Beamten zwei Strafanzeigen auf, ein Demonstrant wurde festgenommen. Den nach Polizeiangaben 83 Rechtsextremen standen etwa 120 Gegendemonstranten gegenüber. Mehr als 1000 Polizisten waren im Einsatz, es kam zu Verkehrsstörungen.

Eine Strafanzeige wurde aufgenommen, weil einer der Demonstranten den Hitler-Gruß gezeigt habe. Ein Rostocker, der eine SS-Tätowierung zur Schau gestellt hatte, wurde festgenommen, weil bereits ein Haftbefehl gegen ihn vorgelegen habe. Zudem werde gegen 55 Gegendemonstranten ermittelt, die trotz eines Verbots öffentlich protestiert hatten. Nach Darstellung der Gegendemonstranten sei ihr Auftreten völlig gewaltfrei und gegenüber der Polizei kooperativ gewesen. Das Vorhaben der Polizei, die Gegendemonstranten - getrennt nach Männern und Frauen - zur Personalienfeststellung zur Wasserschutzpolizei nach Groß Klein bzw. zur Schule am Wasserturm zu bringen, wurde aber revidiert. Nach NNN vorliegenden Informationen, hätten Innenminister Gottfried Timm (SPD) und Arbeitsminister Helmut Holter (PDS) nach Telefonaten mit Polizeipräsident Knut Abramowski diesen zu einer Änderung seines Einsatzbefehls bewogen.

Die Stadt hatte versucht, die angemeldete Demonstration der Rechtsextremisten zu verhindern. Als dies nicht gelang, wollte die Ordnungsbehörde den Demonstranten eine andere und deutliche kürzere Route zuweisen. Das Schweriner Verwaltungsgericht nannte dies jedoch rechtswidrig. Eine Beschwerde von Oberbürgermeister Arno Pöker (SPD) gegen diesen Beschluss wurde erst am Freitagabend vom Rostocker Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Es gebe keine Hinweise, dass die Polizei die Situation nicht unter Kontrolle halten könne, Verkehrsstörungen müssten wegen der hohen Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit hingenommen werden, hieß es zur Begründung.

Schweriner Volkszeitung-Rostock

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